DJ EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 08.04.2021 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Telekom Austria Aktiengesellschaft FN 144477t, Handelsgericht Wien ISIN AT 0000720008 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 14. Mai 2021, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (iSd der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können daher nicht physisch anwesend sein. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 14. Mai 2021 ab 10:00 Uhr im Internet unter www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2021 [http:// ] verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit gem. § 3 Abs 4 COVID- 19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG). Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts, Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, "besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an fragen.telekom@hauptversammlung.at [fragen.telekom@hauptversammlung.at] ausgeübt werden. Spätestens am 23. April 2021 werden die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2021 [http://www.a1.group/de/ir/ hauptversammlung-2020] veröffentlicht. Wir bitten die Aktionäre auch heuer um besondere Beachtung der Teilnahmeinformation, in welcher der Ablauf der Hauptversammlung im Detail dargelegt wird. Tagesordnung 1. Tagesordnungspunkt: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020. 2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020. 4. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. 5. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. 6. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat. 7. Tagesordnungspunkt: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021. 8. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020. Informationen für unsere Aktionäre Spätestens ab 23. April 2021 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter https://www.a1.group [https://www.a1.group/] zur Verfügung: 1. der kombinierte Jahresbericht 2020 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020, der Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht, der konsolidierte Corporate Governance Bericht 2020, der konsolidierte nicht- finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020; 2. der vollständige Text dieser Einberufung; 3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats; 4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular; 5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG; 6. der Vergütungsbericht 2020; 7. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV. Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 23. April 2021 (21. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen. Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 4. Mai 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2021@a1.group [hauptversammlung.2021@a1.group]) zu senden. Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang veröffentlichen, außer wenn 1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt; 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde; 3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits veröffentlicht wurde; 4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder 5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden. Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln. Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei Beschlussvorschlägen Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Antragsrecht Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auskunftsrecht: In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an
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April 08, 2021 12:07 ET (16:07 GMT)
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