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EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Finanznachrichten News

DJ EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
08.04.2021 
 
                                  Einladung zur 
                          ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
Telekom Austria Aktiengesellschaft 
FN 144477t, Handelsgericht Wien 
ISIN AT 0000720008 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 14. Mai 2021, um 10:00 Uhr MESZ am 
Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen 
Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (iSd 
der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können daher nicht physisch anwesend 
sein. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 14. Mai 2021 ab 
10:00 Uhr im Internet unter www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2021 [http:// 
] verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit gem. § 3 Abs 4 COVID- 
19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung ermöglicht keine 
Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 
AktG und § 126 AktG). 
 
Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts, 
Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und 
Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, 
"besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung 
& Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt. 
 
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den 
Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an 
fragen.telekom@hauptversammlung.at [fragen.telekom@hauptversammlung.at] ausgeübt 
werden. 
 
Spätestens am 23. April 2021 werden die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2021 [http://www.a1.group/de/ir/ 
hauptversammlung-2020] veröffentlicht. Wir bitten die Aktionäre auch heuer um 
besondere Beachtung der Teilnahmeinformation, in welcher der Ablauf der 
Hauptversammlung im Detail dargelegt wird. 
 
 
Tagesordnung 
 
1. Tagesordnungspunkt: 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, 
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten 
Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts, 
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über 
das Geschäftsjahr 2020. 
 
2. Tagesordnungspunkt: 
 
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen 
Bilanzgewinns. 
 
3. Tagesordnungspunkt: 
 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2020. 
 
4. Tagesordnungspunkt: 
 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2020. 
 
5. Tagesordnungspunkt: 
 
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. 
 
6. Tagesordnungspunkt: 
 
Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
7. Tagesordnungspunkt: 
 
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2021. 
 
8. Tagesordnungspunkt: 
 
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020. 
 
 
Informationen für unsere Aktionäre 
Spätestens ab 23. April 2021 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter 
https://www.a1.group [https://www.a1.group/] zur Verfügung: 
 
 
 1. der kombinierte Jahresbericht 2020 samt Konzernabschluss und 
   Konzernlagebericht 2020, der Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht, der 
   konsolidierte Corporate Governance Bericht 2020, der konsolidierte nicht- 
   finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der 
   Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020; 
 2. der vollständige Text dieser Einberufung; 
 3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats; 
 4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen 
   Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular; 
 5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG; 
 6. der Vergütungsbericht 2020; 
 7. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV. 
 
 
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: 
Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können 
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in 
Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der 
schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 23. April 2021 (21. Tag vor der 
Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 
Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit 
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. 
Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
nachzuweisen. 
 
Beschlussvorschläge: 
Bis zum Ende des 4. Mai 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der 
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen 
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der 
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 
oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, 
Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2021@a1.group 
[hauptversammlung.2021@a1.group]) zu senden. 
 
Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang 
veröffentlichen, außer wenn 
 
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt; 
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde; 
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits 
veröffentlicht wurde; 
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der 
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das 
Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder 
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht 
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden. 
 
Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 
Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. 
Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der 
Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen 
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher 
Sprache zu übermitteln. 
 
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei 
Beschlussvorschlägen 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden 
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. 
Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in 
Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die 
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) 
beziehen. 
 
Antragsrecht 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann 
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein 
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die 
fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG 
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der 
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen 
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. 
 
Auskunftsrecht: 
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der 
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 08, 2021 12:07 ET (16:07 GMT)

© 2021 Dow Jones News
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