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Betroffene können nichts für ihre Notlage
Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich zum Beispiel bei Open.Med, der Sprechstunde der Organisation Ärzte der Welt, behandeln lassen, die in größeren Städten angesiedelt ist. Sogenannte Clearingstellen helfen, den Versicherungsschutz wiederherzustellen. "Viele Menschen, die in unsere Beratung kommen, müssen wir ermutigen, Hartz IV zu beantragen", sagt Sraier. "Wir machen ihnen klar, dass sie nichts für ihre Notlage können, dass sie Hilfe an- und Einschränkungen hinnehmen müssen."
Bei einer akuten Erkrankung übernimmt dann der sogenannte Notlagentarif die Kosten der Behandlung - nicht aber bei einem chronischen Leiden. Diese Patienten fallen durchs Raster, sie wissen oft nicht, wie sie ihre Medikamente bezahlen sollten. Hinzu kommt: Schulden bei einer privaten Krankenkasse bleiben, auch wenn die Sozialhilfe einspringt.
Weitere Infos und Hilfe erhalten Patienten bei den Beratungsstellen der BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BGAP - www.bagp.de/beratung) sowie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD - www.patientenberatung.de).
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das "HausArzt"-Patientenmagazin gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 2/2021 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben.
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Katharina Neff-Neudert
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