Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will sich nach Informationen der Berliner Tageszeitung "nd.DerTag" (Donnerstagausgabe) noch Ende dieser Woche oder Anfang kommender Woche mit dem sogenannten Berliner Mietendeckel befassen. Das "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin", wie es offiziell heißt, gilt in der Hauptstadt seit Ende Februar 2020, mit dem Gesetz wurde unter anderem ein Mietenstopp für rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt erlassen, der für fünf Jahre gelten soll. Gegen das Gesetz hatten unter anderem die Bundestagsfraktionen von FDP und CDU/CSU eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebrachten haben, um das Gesetz zu kippen.
Wie mehrere Quellen, unabhängig voneinander "nd.DerTag" am Mittwoch bestätigten, soll die Befassung der obersten Richter offenbar ohne eine mündliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgen. Eine Bestätigung dafür gab es von der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts dem Blatt zufolge zunächst nicht. Auf Nachfrage des "nd.DerTag" hieß es lediglich, dass Entscheidungen des Gerichts auch ohne mündliche Anhörungen erfolgen könnten. Auch von Seiten des Berliner Senats wollte man ein bevorstehendes Verfahren zum Mietendeckel zunächst nicht bestätigen. "Wir wissen überhaupt nichts Offizielles", erklärte eine Sprecherin "nd.DerTag".
Erst Ende März dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag eines Vermieters zurückgewiesen (VG 8 L 201/20). Das Bezirksamt Pankow hatte ihm untersagt, eine Mieterhöhung zu verlangen. Zu Recht, wie die Verwaltungsrichter befanden. Dem Land Berlin stehe die Gesetzgebungskompetenz für eine mietpreisrechtliche Regelung zu, hieß es in der Entscheidung. Im Karlsruher Verfahren soll es ebenfalls auch um diese formale Frage gehen, ob das Land Berlin eine Gesetzgebungskompetenz zur Mietenregulierung hat oder ob dieser Bereich der Bundesgesetzgebung vorbehalten ist.
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Erst Ende März dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag eines Vermieters zurückgewiesen (VG 8 L 201/20). Das Bezirksamt Pankow hatte ihm untersagt, eine Mieterhöhung zu verlangen. Zu Recht, wie die Verwaltungsrichter befanden. Dem Land Berlin stehe die Gesetzgebungskompetenz für eine mietpreisrechtliche Regelung zu, hieß es in der Entscheidung. Im Karlsruher Verfahren soll es ebenfalls auch um diese formale Frage gehen, ob das Land Berlin eine Gesetzgebungskompetenz zur Mietenregulierung hat oder ob dieser Bereich der Bundesgesetzgebung vorbehalten ist.
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