
Bern - Der Bundesrat erleichtert den freiwilligen Abbau der Krankenkassenreserven zu Gunsten der Versicherten. Er senkt die Mindesthöhe von 150 auf 100 Prozent. Er hat am Mittwoch die entsprechende Revision der Krankenversicherungs-Aaufsichtsverordnung (KVAV) verabschiedet. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die sehr hohen Reserven zu Gunsten der Versicherten abgebaut werden müssen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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