WIESBADEN (ots) - Im April und Mai 2020 aufgrund von Corona-Einschränkungen fast kein Passagierflugverkehr
Im Jahr 2020 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 349,8 Millionen Euro Luftverkehrsteuer - auch bekannt als Flugticketsteuer - an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus dieser Steuer aufgrund der Corona-Krise um 838,3 Millionen Euro beziehungsweise 70,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken (2019: 1,2 Milliarden Euro). 2020 fiel damit für 24,7 Millionen Fluggäste Luftverkehrsteuer an, das waren fast drei Viertel (-74,4 %) weniger als 2019. Die Luftverkehrsteuer gilt für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten.
Gestrichene Flüge und weltweite Reisebeschränkungen ließen aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage nach Flugreisen stark sinken. Nach dem ersten Lockdown im März 2020 brach die Zahl der beförderten Fluggäste, für die Luftverkehrsteuer anfiel, drastisch ein. Die höchsten Rückgänge im steuerpflichtigen Passagieraufkommen waren in den Monaten April (-99,2%) und Mai (-98,3 %) zu verzeichnen, als der Flugverkehr fast zum Erliegen kam. Auch in den Sommermonaten wurden im Durchschnitt etwa drei Viertel Passagierinnen und Passagiere weniger befördert als im Vorjahreszeitraum.
Methodische Hinweise:
Die Luftverkehrsteuer gilt für Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten, und entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden ist die Steuer von den Luftverkehrsunternehmen bis zum 10. und fällig wird sie am 20. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Entstehung. Die Zahl der Fluggäste, die auf diese Weise ermittelt wird, unterscheidet sich von der Zahl der Fluggäste aus der Luftverkehrsstatistik unter anderem deswegen, weil diese auch die nur in Deutschland umsteigenden Fluggäste erfasst, für die jedoch keine Luftverkehrsteuer anfällt.
Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Flugentfernung. Bis Ende März 2020 betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 7,37 Euro pro Flugticket (seit 1. April 2020: 12,90 Euro), auf Mittelstrecken 23,01 Euro (seit 1. April 2020: 32,67 Euro) und auf Langstrecken 41,43 Euro (seit 1. April 2020: 58,82 Euro).
Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabelle Geschäftsstatistik zur Luftverkehrsteuer (73991) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden
Weitere Auskünfte:
Verbrauchsteuern,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 4133
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
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Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/4890379
Im Jahr 2020 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 349,8 Millionen Euro Luftverkehrsteuer - auch bekannt als Flugticketsteuer - an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus dieser Steuer aufgrund der Corona-Krise um 838,3 Millionen Euro beziehungsweise 70,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken (2019: 1,2 Milliarden Euro). 2020 fiel damit für 24,7 Millionen Fluggäste Luftverkehrsteuer an, das waren fast drei Viertel (-74,4 %) weniger als 2019. Die Luftverkehrsteuer gilt für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten.
Gestrichene Flüge und weltweite Reisebeschränkungen ließen aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage nach Flugreisen stark sinken. Nach dem ersten Lockdown im März 2020 brach die Zahl der beförderten Fluggäste, für die Luftverkehrsteuer anfiel, drastisch ein. Die höchsten Rückgänge im steuerpflichtigen Passagieraufkommen waren in den Monaten April (-99,2%) und Mai (-98,3 %) zu verzeichnen, als der Flugverkehr fast zum Erliegen kam. Auch in den Sommermonaten wurden im Durchschnitt etwa drei Viertel Passagierinnen und Passagiere weniger befördert als im Vorjahreszeitraum.
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Die Luftverkehrsteuer gilt für Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten, und entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden ist die Steuer von den Luftverkehrsunternehmen bis zum 10. und fällig wird sie am 20. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Entstehung. Die Zahl der Fluggäste, die auf diese Weise ermittelt wird, unterscheidet sich von der Zahl der Fluggäste aus der Luftverkehrsstatistik unter anderem deswegen, weil diese auch die nur in Deutschland umsteigenden Fluggäste erfasst, für die jedoch keine Luftverkehrsteuer anfällt.
Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Flugentfernung. Bis Ende März 2020 betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 7,37 Euro pro Flugticket (seit 1. April 2020: 12,90 Euro), auf Mittelstrecken 23,01 Euro (seit 1. April 2020: 32,67 Euro) und auf Langstrecken 41,43 Euro (seit 1. April 2020: 58,82 Euro).
Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabelle Geschäftsstatistik zur Luftverkehrsteuer (73991) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
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