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SYNLAB AG
"Wir blicken mit Vorfreude auf den Börsengang als logischen nächsten Schritt für SYNLAB und haben im Vorfeld der anstehenden IPO-Investoren-Roadshow bereits sehr positive Rückmeldungen aus dem Kapitalmarkt erhalten. Wir freuen uns darauf, die Gespräche über unsere erfolgreiche Wachstumsgeschichte und das klare Potenzial für weiteres Wachstum und Wertsteigerung zu vertiefen", sagt Mathieu Floreani, CEO von SYNLAB. "Die COVID-19-Pandemie hat nicht nur gezeigt, wie wichtig medizinische Diagnostikdienstleistungen sind. Sie hat auch bewiesen, dass wir auf Basis unserer marktführenden Stellung in Europa und unserer einmaligen, wachsenden internationalen Präsenz in der Lage sind, unsere medizinische und operative Führungsposition effizient zu nutzen." Details des Angebots Das Angebot umfasst bis zu 22,2 Mio. neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung sowie 27,5 Mio. Inhaberaktien aus dem Bestand der bestehenden Aktionäre. Cinven, Novo Holdings und der Ontario Teachers' Pension Plan Board (zusammen die "institutionellen Aktionäre") können abhängig von der Marktnachfrage zusätzlich bis zu 12,4 Mio. Inhaberaktien als Option zur Erhöhung des Angebotsvolumens platzieren. Die Anzahl der zu platzierenden Aktien wird von den institutionellen Aktionären in Absprache mit Goldman Sachs und J.P. Morgan als Joint Global Coordinators am Tag der Preisfestsetzung festgelegt. Zusätzlich gewähren die institutionellen Aktionäre eine Greenshoe-Option über 9,3 Mio. Inhaberaktien, um mögliche Mehrzuteilungen abzudecken. Unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option und ohne Berücksichtigung der Upsize-Option wird das Volumen des Börsengangs im Bereich von 1,03 Mrd. EUR und 1,19 Mrd. EUR liegen, was eine Streubesitzspanne zwischen 24 % und 26 % des ausstehenden Grundkapitals impliziert. Unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Upsize-Option zusätzlich zur Greenshoe-Option werden insgesamt zwischen 64,5 Mio. Inhaberaktien (am oberen Ende der Preisspanne) und 71,5 Mio. Inhaberaktien (am unteren Ende der Preisspanne) im Rahmen des Angebots angeboten, was abhängig vom endgültigen Angebotspreis zu einem Gesamtvolumen des Angebots zwischen 1,29 Mrd. EUR und 1,48 Mrd. EUR und einem Streubesitz von bis zu 32 % des ausstehenden Grundkapitals führt. Auf Basis der festgelegten Preisspanne beträgt die Gesamtmarktkapitalisierung zwischen 4 Mrd. EUR und 5 Mrd. EUR bei einem Gesamt-Unternehmenswert von 5,9 Mrd. EUR bis 6,9 Mrd. EUR. SYNLAB strebt einen Bruttoerlös von rund 400 Mio. EUR aus dem Verkauf der im Rahmen des Angebots platzierten neuen Aktien an. Damit beabsichtigt die Gesellschaft, einen Teil der ausstehenden Finanzverbindlichkeiten abzulösen und die Verschuldung weiter zu reduzieren. Die Gesellschaft und die Hauptaktionäre, zu denen die institutionellen Aktionäre sowie der Gründer von SYNLAB Dr. Bartl Wimmer gehören, haben zu marktüblichen Bedingungen eine Lock-up-Periode von 180 Tagen ab dem ersten Handelstag der Aktien der Gesellschaft vereinbart. Der Vorstand hat der Einhaltung einer gestaffelten Lock-up-Periode zwischen einem Jahr und drei Jahren zugestimmt. Für den geplanten Börsengang wurde die SYNLAB AG als neue Holdinggesellschaft der SYNLAB-Gruppe gegründet. Vor der Erstnotierung der Aktien der Gesellschaft werden die Altaktionäre von SYNLAB ihre Anteile an der derzeitigen Holdinggesellschaft SYNLAB Ltd. in die SYNLAB AG einbringen und dafür Aktien der SYNLAB AG erhalten. Prof. Dr. David Ebsworth wird Aufsichtsratsvorsitzender der SYNLAB AG Anlässlich der Änderung der Rechtsform in eine deutsche Aktiengesellschaft (AG) hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat eingerichtet. Den Vorsitz führt Prof. Dr. David Ebsworth. Prof. Ebsworth verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Gesundheitsbranche. Er war CEO der Galenica AG und der Vifor Pharma AG und leitete als Global Head den Bereich Pharma der Bayer AG. Prof. Ebsworth war Verwaltungsratsvorsitzender zahlreicher börsennotierter und nicht-börsennotierter Unternehmen in der Gesundheitsbranche und fungierte in verschiedenen Aufsichtsgremien als Vorsitzender des Prüfungs-, Vergütungs-, Nominierungs- oder Governance-Ausschusses. Marc Welters, Gewerkschaftssekretär der IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), ist der designierte stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende. "SYNLAB ist ein grundsolides Unternehmen mit einem starken Management, das die bewährte Wachstumsstrategie auf Basis einer medizinischen und operativen Führungsposition konsequent umsetzt. Als neu bestellter Aufsichtsratsvorsitzender werde ich SYNLAB mit vollem Engagement und meiner Erfahrung beim Übergang zu einem börsennotierten Unternehmen unterstützen", sagt Prof. Dr. David Ebsworth. Der neue Aufsichtsrat wird aus zwölf Mitgliedern bestehen, davon sechs Aktionärs- und sechs Arbeitnehmervertreter. Neben Prof. David Ebsworth zählen Barbara Lambert, Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Börse und der Banque Pictet & Cie SA; Dr. Bartl Wimmer, Gründer von SYNLAB; Peter Catterall, Partner bei Cinven; Anastasya Molodykh, Principal bei Cinven; und Christian Salling, Senior Partner bei Novo Holdings A/S zu den vorgesehenen Aktionärsvertretern. Neben Marc Welters wurden Karin Bierstedt, Dr. Stefan Graf, Dr. Ute Hasholzner und Rene Schmidt-Ferroud von SYNLAB als Arbeitnehmervertreter bestellt. Sie werden zudem ergänzt durch Iris Schopper von der IG BCE. Goldman Sachs und J.P. Morgan begleiten den geplanten Börsengang als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. BofA Securities, Deutsche Bank, Barclays, BNP PARIBAS, HSBC, Jefferies und UniCredit Bank AG wurden als Joint Bookrunners mandatiert. Crédit Agricole CIB und Natixis handeln als Co-Lead Managers. Lilja & Co. ist der unabhängige Berater der Gesellschafter und von SYNLAB. Über die SYNLAB-Gruppe
Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien der SYNLAB AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten findet nicht statt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland wird ausschließlich auf der Grundlage eines noch zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Eine Anlageentscheidung über Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines solchen Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird zeitnah nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der IPO Internetseite der SYNLAB AG (https://ag.synlab.com) kostenlos zur Verfügung gestellt. In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedssaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129. Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Goldman Sachs Bank Europe SE für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 30. April 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX Exchange durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO angebotenen neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von 9.322.916 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe). Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass weder die Gesellschaft noch Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan AG, BofA Securities Europe SA, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Barclays Bank Ireland PLC, BNP PARIBAS, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Jefferies, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank und Natixis (zusammen, die "Konsortialbanken"), noch deren jeweilige verbundenen Unternehmen wie in Rule 501(b) Regulation D des Securities Act definiert ("verbundene Unternehmen"), irgendeine Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Sowohl die Gesellschaft als auch die Konsortialbanken und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder Verantwortung ab, irgendeine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. Einige Quellen der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Marktdaten wurden vor dem erneuten Ausbruch der COVID-19-Pandemie erstellt und sind für die möglichen Auswirkungen der nachfolgenden Entwicklungen nicht aktualisiert worden. Die Gesellschaft und die Konsortialbanken sind nicht in der Lage festzustellen, ob die Dritten, die solche Quellen vorbereitet haben, ihre Schätzungen und Prognosen aufgrund der möglichen weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf künftige Marktentwicklungen aktualisieren werden. Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und für niemanden sonst im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien der Gesellschaft (das "Angebot"). Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemanden sonst als ihren Klienten betrachten und sind abgesehen von der Gesellschaft niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren Klienten bieten, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren. Im Zusammenhang mit dem Angebot könnten die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien sowie andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in Zusammenhang stehende Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im International Offering Memorandum, sobald dieses veröffentlicht ist, auf die Aktien der Gesellschaft, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus könnten die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich von Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Konsortialbanken sowie seine verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Konsortialbanken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und regulatorisch geforderte Maß hinaus offenzulegen. Weder die Konsortialbanken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information über die Gesellschaft oder ihre Tochterunternehmen, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit. 19.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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