Gute Nachricht für Immobilienunternehmen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Damit bestätigte das Gericht den von FDP und CDU/CSU im Jahr 2020 eingereichten Normenkontrollantrag. Dies war ein Befreiungsschlag für die Deutsche Wohnen mit ihrem großen Portfolioanteil in der deutschen Hauptstadt und alle weiteren in Deutschland aktiven Wohnimmobilienunternehmen wie Vonovia und Co. Auch die mit einer 5,75%-Anleihe an der Börse notierte GECCI ist aktiv. Wie von den meisten Branchenkennern erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.Den vollständigen Artikel lesen ...
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