Das BVerfG hat den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Begründet hat das Gericht das allerdings lediglich mit der mangelnden Zuständigkeit des Landes Berlin. Was Immobilienbesitzer nun tun sollten und wie es mit dem Mietendeckel weitergehen könnte, erläutert Immobilienrechtler Dr. Sven Wortberg. Herr Wortberg, der Mietendeckel ist nichtig. Wann sollten Vermieter Miete nachfordern, wann eher nicht?Vermieter, die nun Mieten oberhalb des Mietendeckels nachfordern, haben das Recht auf ihrer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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