DJ Bundestag erschwert Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Konzerne
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen, um eine Umgehung der Grunderwerbssteuer bei Immobilienkäufen durch Konzerne zu erschweren. Union und SPD stimmten für das Gesetz, das auf einer Vorlage der Länder beruht. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen, teilte Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich mit. In der Vergangenheit konnten Erwerber die Zahlung der Grunderwerbssteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen.
Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Mit dem Beschluss des Bundestags sollen die Bedingungen hierfür verschärft werden. Konnte die Steuer bisher umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln, so soll die steuerauslösende Grenze nun von 95 auf 90 Prozent sinken und die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt werden.
Diese Regeln werden auch für Kapitalgesellschaften verschärft, zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften ist auch eine "Börsenklausel" vorgesehen. Nach ihr sollen Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, keine Grunderwerbsteuer auslösen.
Thema soll auf der Tagesordnung bleiben
"Wir haben es im Koalitionsvertrag vereinbart, und auf der Zielgeraden liefern wir", sagte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup in der Debatte zu dem Gesetz. Zugegebenermaßen sei dies nicht so umfangreich erfolgt, wie die SPD es gewollt habe. "Für uns ist dieses Gesetz dennoch eine wichtige Etappe", betonte er. Das Thema werde die Politik weiter beschäftigen. "Was wir vereinbart haben, ist ein Kompromiss", betonte der CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting. Die SPD hatte sich für eine Senkung der steuerauslösenden Grenze auf 75 Prozent eingesetzt und will dies auch weiter verfolgen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte unterdessen die Länder auf, zügig ihre Grunderwerbsteuersätze zu senken. "Steuersparende Share Deals für große Investoren zu erschweren ist nur der erste Schritt", sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. "Nun muss zwingend der zweite Schritt folgen: die Steuerentlastung für den Normalbürger, der sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte." Sonst blieben von der Reform nichts weiter als Mehreinnahmen des Staates.
Die Deutsche Steuergewerkschaft übte Kritik. Der Vorsitzende Thomas Eigenthaler sagte dem Saarländischen Rundfunk, die umstrittenen Share Deals würden zwar etwas erschwert. Für "Gestaltungsakrobaten" würden sich aber weiterhin Lücken bieten, um die Steuer zu umgehen. "Damit hat sich die große Koalition keinen Orden verdient", betonte Eigenthaler. "Wir haben bei der Grunderwerbsteuer nach wie vor eine höchst ungerechte Zweiteilung." Besser sei eine Quoten-Regelung beim Kauf von Unternehmen mit Immobilienbesitz: Wer 70 Prozent erwerbe, würde auch 70 Prozent der Steuer zahlen müssen. Auch könne ein Freibetrag Privatkäufer entlasten.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/sha
(END) Dow Jones Newswires
April 21, 2021 12:21 ET (16:21 GMT)
Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.