Was gilt es für Vermieter zu beachten, wenn sie einen neuen Kostenpunkt in der Betriebskostenabrechnung geltend machen müssen? Ein Urteil des Landgerichts München I macht deutlich, welche Pflichten Vermieter in so einem Fall treffen. Kleinvieh macht auch Mist, sagt der Volksmund. Aber ob 16,35 Euro einen jahrelangen Rechtsstreit wert sind, darf wohl bezweifelt werden. Nichtsdestotrotz musste sich das Landgericht (LG) München I mit einem Streit über diesen Betrag auseinandersetzen. Vermieter, die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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