Schwerin - Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat mehrere Regelungen aus dem geänderten Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert. Ihr Land bleibe bei seinen "starken Schutzmaßnahmen", sagte Schwesig der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
Sie seien deutlich weitergehend als jene auf Bundesebene. "An den Punkten, an denen der Bund über unsere Regeln hinausgeht, werden wir das im Land umsetzen", sagte die Sozialdemokratin. Sie habe sich immer für bundeseinheitliche Regelungen ausgesprochen, die dann regional wirken. "Aber dieses Bundesgesetz hält nicht, was Bundeskanzlerin Merkel versprochen hat. Diese Notbremse wird uns bei den Infektionszahlen nicht weiterhelfen, sie werden sich auf einem hohen Niveau einpendeln", sagte die Ministerpräsidentin.
Sie kritisierte, dass sich schon nach drei Tagen über 100 und nach fünf Tagen unter dieser Grenze die Regeln ändern. "Das kann zum Beispiel bei den Ausgangsbeschränkungen zu einem ständigen Hin und Her führen. Das wird die Menschen verunsichern", sagte Schwesig und nahm weitere Maßnahmen in den Blick: "Ich finde einige Regeln unsinnig. Es kann doch nicht sein, dass der Bund vorgibt, dass Besucher in Regionen über 100 einen Negativtest vorlegen müssen, wenn sie im Außenbereich eines Zoos mit der Familie spazieren gehen wollen."
Da habe sich der Bund verzettelt, sagte sie. Die deutschen Landkreise gehen auf Distanz zur Bundesnotbremse, die am Donnerstag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet wurde. "Die Bundesnotbremse ist nicht das segensreiche Instrument, für das sie gehalten wird", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, der "Rheinischen Post".
Dadurch würden die Möglichkeiten der Länder eingeschränkt, flexibel und passgenau auf das Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren. "Das wird die Akzeptanz in der Bevölkerung erneut auf die Probe stellen." Es komme bei staatlichem Handeln immer auf die Umstände vor Ort an, so Sager. "Diese Erkenntnis hat der Bundesgesetzgeber nicht beherzigt, sondern eine starre Wenn-Dann-Formel beschlossen."
Dadurch werde die Regelungslage "noch unübersichtlicher, da unterhalb von 100 nach wie vor Landes- und Kreisregelungen greifen können und außerdem oberhalb von 100 die Möglichkeit von strikteren Maßnahmen besteht". Darin liege eine "gewisse tragische Ironie". Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hält das Infektionsschutzgesetz für nicht konsequent genug. "Das Gesetz hat einen positiven Teil: Es gibt jetzt eine verbindliche Notbremsen-Regelung für ganz Deutschland, einschließlich der Ausgangsbeschränkung", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben).
Der Nachteil sei, dass diese Ausgangsbeschränkung aufgeweicht wurde. "Sie ist dadurch nur noch grenzwertig sinnvoll und bedingt wirksam." Außerdem gebe es eine Öffnung des Einzelhandels durch Click & Meet, also Einkaufen nach Vereinbarung eines Termins. "Auch das halte ich nicht für sinnvoll", sagte Tschentscher. "Man sollte da konsequent bleiben." Insgesamt sei das Gesetz im Zuge der Beratung im Bundestag jedenfalls schlechter geworden als der ursprüngliche Entwurf. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte dem RND: "Das ist ein juristisch höchst angreifbares Gesetz mit einer Menge praktischer Probleme." Statt Einheitlichkeit entstehe "der größte Flickenteppich". Er beklagte vor allem die beabsichtigten Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165. "Man kann Schulen nicht im Wochenrhythmus auf- und zumachen. Das bringt alle zum Wahnsinn", so Bouffier.
Sie seien deutlich weitergehend als jene auf Bundesebene. "An den Punkten, an denen der Bund über unsere Regeln hinausgeht, werden wir das im Land umsetzen", sagte die Sozialdemokratin. Sie habe sich immer für bundeseinheitliche Regelungen ausgesprochen, die dann regional wirken. "Aber dieses Bundesgesetz hält nicht, was Bundeskanzlerin Merkel versprochen hat. Diese Notbremse wird uns bei den Infektionszahlen nicht weiterhelfen, sie werden sich auf einem hohen Niveau einpendeln", sagte die Ministerpräsidentin.
Sie kritisierte, dass sich schon nach drei Tagen über 100 und nach fünf Tagen unter dieser Grenze die Regeln ändern. "Das kann zum Beispiel bei den Ausgangsbeschränkungen zu einem ständigen Hin und Her führen. Das wird die Menschen verunsichern", sagte Schwesig und nahm weitere Maßnahmen in den Blick: "Ich finde einige Regeln unsinnig. Es kann doch nicht sein, dass der Bund vorgibt, dass Besucher in Regionen über 100 einen Negativtest vorlegen müssen, wenn sie im Außenbereich eines Zoos mit der Familie spazieren gehen wollen."
Da habe sich der Bund verzettelt, sagte sie. Die deutschen Landkreise gehen auf Distanz zur Bundesnotbremse, die am Donnerstag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet wurde. "Die Bundesnotbremse ist nicht das segensreiche Instrument, für das sie gehalten wird", sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, der "Rheinischen Post".
Dadurch würden die Möglichkeiten der Länder eingeschränkt, flexibel und passgenau auf das Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren. "Das wird die Akzeptanz in der Bevölkerung erneut auf die Probe stellen." Es komme bei staatlichem Handeln immer auf die Umstände vor Ort an, so Sager. "Diese Erkenntnis hat der Bundesgesetzgeber nicht beherzigt, sondern eine starre Wenn-Dann-Formel beschlossen."
Dadurch werde die Regelungslage "noch unübersichtlicher, da unterhalb von 100 nach wie vor Landes- und Kreisregelungen greifen können und außerdem oberhalb von 100 die Möglichkeit von strikteren Maßnahmen besteht". Darin liege eine "gewisse tragische Ironie". Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hält das Infektionsschutzgesetz für nicht konsequent genug. "Das Gesetz hat einen positiven Teil: Es gibt jetzt eine verbindliche Notbremsen-Regelung für ganz Deutschland, einschließlich der Ausgangsbeschränkung", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Freitagausgaben).
Der Nachteil sei, dass diese Ausgangsbeschränkung aufgeweicht wurde. "Sie ist dadurch nur noch grenzwertig sinnvoll und bedingt wirksam." Außerdem gebe es eine Öffnung des Einzelhandels durch Click & Meet, also Einkaufen nach Vereinbarung eines Termins. "Auch das halte ich nicht für sinnvoll", sagte Tschentscher. "Man sollte da konsequent bleiben." Insgesamt sei das Gesetz im Zuge der Beratung im Bundestag jedenfalls schlechter geworden als der ursprüngliche Entwurf. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte dem RND: "Das ist ein juristisch höchst angreifbares Gesetz mit einer Menge praktischer Probleme." Statt Einheitlichkeit entstehe "der größte Flickenteppich". Er beklagte vor allem die beabsichtigten Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165. "Man kann Schulen nicht im Wochenrhythmus auf- und zumachen. Das bringt alle zum Wahnsinn", so Bouffier.
© 2021 dts Nachrichtenagentur