Die BaFin darf im Zuge der Versicherungsaufsicht auch Maßnahmen ergreifen, die dem Verbraucherschutz dienen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Mehrere Versicherer hatten gegen die Anordnung der BaFin geklagt, jährlich einen Beschwerdebericht vorlegen zu müssen. Geklagt hatten österreichische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland Erstversicherungen anbieten. Die BaFin hatte per Sammelverfügung angeordnet, dass alle in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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