Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia erlassen. Bildquelle: Shutterstock.com Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole vom 15. April bis zum 10. August 2021 gegen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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