Zwar hat der BGH unlängst entschieden, dass einige Auto-Leasing-Verträge nicht widerrufen werden können. Doch es bleiben viele Ausnahmen. Es klingt zunächst wie ein Rückschlag für den Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierungen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Auto-Leasing-Verträge nicht widerrufbar sind, wenn es sich um sogenanntes Kilometer-Leasing handelt, bei dem die Kosten über die gefahrenen Kilometer abgerechnet werden. Doch es gibt zwei Ausnahmen, die von dem Urteil nicht betroffen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus