Bern (ots) - Parteien: X. c. "Schweizer Illustrierte"
Thema: Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
Beschwerde im wesentlichen Punkt gutgeheissen
Zusammenfassung
Redaktionelle Beiträge und Werbung müssen ohne Ausnahme strikt getrennt sein. Fliesst für Inhalte Geld in irgendeiner Form, muss das für Leserinnen und Leser erkennbar sein. Der Presserat erinnert jetzt an diese unabdingbare Norm, indem er eine Beschwerde gegen eine vierteilige Reportageserie der "Schweizer Illustrierten" (SI) gutgeheissen hat.
Zwischen April und Juni 2020 veröffentlichte die Zeitschrift im Rahmen der Aktion "Mehr Schweiz im Teller" vier Porträts vorbildlicher Bauernhöfe. Diese sollten die Bedeutung der einheimischen Lebensmittel in Pandemiezeiten aufzeigen. Aus den Beschwerdeunterlagen geht jedoch hervor, dass das Projekt von Agro- Marketing Suisse finanziert wurde und die Beiträge später als Publireportagen in anderen Publikationen des Ringier-Verlags erscheinen sollten. Der Hinweis, dass Geld floss, fehlte in allen vier SI-Beiträgen. Bei der ersten Reportage war zwar vermerkt, die Serie sei eine Zusammenarbeit mit den Schweizer Bauern, doch erst beim letzten Beitrag stand der explizite Vermerk "in Zusammenarbeit mit Agro-Marketing Suisse und dem Schweizer Bauernverband". Das reicht nicht, um der Leserschaft die Natur der bezahlten Inhalte transparent zu machen. Damit diese nicht in die Irre geführt wird, muss die Zusammenarbeit klar als kommerziell und bezahlt deklariert sein, und das bei jedem einzelnen Beitrag.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100869810
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Beschwerde im wesentlichen Punkt gutgeheissen
Zusammenfassung
Redaktionelle Beiträge und Werbung müssen ohne Ausnahme strikt getrennt sein. Fliesst für Inhalte Geld in irgendeiner Form, muss das für Leserinnen und Leser erkennbar sein. Der Presserat erinnert jetzt an diese unabdingbare Norm, indem er eine Beschwerde gegen eine vierteilige Reportageserie der "Schweizer Illustrierten" (SI) gutgeheissen hat.
Zwischen April und Juni 2020 veröffentlichte die Zeitschrift im Rahmen der Aktion "Mehr Schweiz im Teller" vier Porträts vorbildlicher Bauernhöfe. Diese sollten die Bedeutung der einheimischen Lebensmittel in Pandemiezeiten aufzeigen. Aus den Beschwerdeunterlagen geht jedoch hervor, dass das Projekt von Agro- Marketing Suisse finanziert wurde und die Beiträge später als Publireportagen in anderen Publikationen des Ringier-Verlags erscheinen sollten. Der Hinweis, dass Geld floss, fehlte in allen vier SI-Beiträgen. Bei der ersten Reportage war zwar vermerkt, die Serie sei eine Zusammenarbeit mit den Schweizer Bauern, doch erst beim letzten Beitrag stand der explizite Vermerk "in Zusammenarbeit mit Agro-Marketing Suisse und dem Schweizer Bauernverband". Das reicht nicht, um der Leserschaft die Natur der bezahlten Inhalte transparent zu machen. Damit diese nicht in die Irre geführt wird, muss die Zusammenarbeit klar als kommerziell und bezahlt deklariert sein, und das bei jedem einzelnen Beitrag.
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