DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: PSI Software AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission Information zum Aktienrückkaufprogramm PSI Software AG, Berlin, Deutschland Im Zeitraum vom 21. April 2021 bis einschließlich 30. April 2021 wurden insgesamt 75 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufs der PSI Software AG erworben. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (http://www.psi.de/de/psi-investor-relations/psi-stock/aktienrueckkauf/). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufs im Zeitraum 29. März 2021 bis einschließlich 30. April 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf 75 Stück. Der Erwerb der Aktien der PSI Software AG erfolgt durch eine von der PSI Software AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse (Xetra). Kontakt: Tel. +49 30 2801-2727 01.05.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PSI Software AG |
Dircksenstraße 42-44 | |
10178 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | www.psi.de |
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1191457 01.05.2021