Berlin - Der Berliner Verfassungsschutz hat einem Medienbericht zufolge den Berliner Landesverband der AfD als sogenannten "Verdachtsfall" eingestuft. Mehrere Sicherheitspolitiker aus dem parlamentarischen Raum sollen dies unabhängig voneinander der "Berliner Morgenpost" bestätigt haben.
In dem Fall könnte der Verfassungsschutz die Berliner AfD auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation. Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Tagesspiegel-Anfrage zu der Einstufung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.
Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfall klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Bundespartei so eingestuft. Die AfD hatte dagegen allerdings erfolgreich geklagt. Der Berliner Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2020 zunächst also sogenannten "Prüffall" kategorisiert.
Bekannt wurde dies im Januar dieses Jahres, nachdem ein bisher nicht identifizierter Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einen behördeninternen Entwurf für einen Zwischenbericht an die AfD durchgestochen hatte. Die Partei hatten das Papier danach an mehrere Medien lanciert.
In dem Fall könnte der Verfassungsschutz die Berliner AfD auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, etwa durch das Anwerben von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation. Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Tagesspiegel-Anfrage zu der Einstufung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.
Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfall klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Bundespartei so eingestuft. Die AfD hatte dagegen allerdings erfolgreich geklagt. Der Berliner Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2020 zunächst also sogenannten "Prüffall" kategorisiert.
Bekannt wurde dies im Januar dieses Jahres, nachdem ein bisher nicht identifizierter Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einen behördeninternen Entwurf für einen Zwischenbericht an die AfD durchgestochen hatte. Die Partei hatten das Papier danach an mehrere Medien lanciert.
© 2021 dts Nachrichtenagentur