Berlin (ots) -
- Umweltverbände halten Zulassung des Braunkohletagebaus für rechtswidrig und reichen Begründung zu ihrem Widerspruch ein
- Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht gestoppt
- Auswirkungen auf Eichenbestände und geschützte Tierarten nur ungenügend geprüft
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA halten die Weiterbetriebszulassung für den Braunkohletagebau Jänschwalde für rechtswidrig. Die DUH hat deshalb heute mit Unterstützung der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ihre Widerspruchsbegründung eingereicht. Zuvor hat das LBGR bereits einräumen müssen, dass der Wasserentzug aus dem in der Nähe des Braunkohletagebaus gelegenen Pinnower Sees nicht gestoppt werden konnte. Damit muss die brandenburgische Bergbehörde die Rechtsmäßigkeit nun erneut prüfen.
"Wir halten die aktuelle Betriebszulassung für rechtswidrig. So hat sich gezeigt, dass die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) den vom Tagebau verursachten Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht unter Kontrolle hat. Die Auswirkungen des Tagebaus auf Eichenbestände und geschützte Tierarten wurden auch nur ungenügend geprüft. Das Bergamt muss jetzt die Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung im Licht der aktuellen Erkenntnisse überprüfen", sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.
Im Jahr 2018 hatte die Bergbehörde die LEAG dazu aufgefordert, in mehrere Seen Wasser einzuleiten, um die durch den Tagebau bewirkte Grundwasserabsenkung auszugleichen. Bis zum Frühjahr 2021 sollte der Wasserstand des Jahres 2010 wieder erreicht sein. Doch vor allem im Pinnower See sank der Wasserstand trotz umfangreicher Einleitung weiter.
René Schuster von der GRÜNEN LIGA in Cottbus erklärt dazu: "Die Anwohner und Nutzer des Pinnower Sees sind wütend. Seit Monaten wenden sie sich erfolglos mit Petitionen an Behörden und den Landtag. Die angeordnete Wassereinleitung in den See ist gescheitert, daher muss der Tagebau als Hauptursache des Wasserentzuges gestoppt werden. Denn eine Beseitigung des Pinnower Sees hat die LEAG nie beantragt und hätte sie auch nie genehmigt bekommen. Darauf droht der Weiterbetrieb des Tagebaues aber hinauszulaufen."
Der Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Jahre 2020-2023 war schon 2020 fristgerecht erhoben worden und wird in dem jetzt eingereichten Schreiben näher begründet. Unter anderem wird darin auch argumentiert, dass die Beeinflussung der Eichenbestände und auf diese angewiesene geschützte Tierarten nicht ernsthaft geprüft wurde. Die im Jahr 2019 von der LEAG vorgelegte, so genannte Flora-Fauna-Habitat-Prüfung (FFH-Prüfung), mit der untersucht werden sollte, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen die für den Tagebaubetrieb erforderliche Grundwasserabsenkung mit den Erhaltungszielen besonderer Schutzgebiete vereinbar ist, behauptet pauschal, dass es im Schutzgebiet der "Pinnower Läuche und Tauerschen Eichen" keine Eichenbestände mit Kontakt zum Grundwasser gäbe. Diese Aussage ist aus Sicht von GRÜNE LIGA und DUH jedoch nicht haltbar und die FFH-Prüfung daher unvollständig. Mit Hilfe eines von der GRÜNEN LIGA beauftragten Gutachtens konnte nachgewiesen werden, dass ein Teil der Eichenbestände grundwassernah ist und empfindlich auf Grundwasserabsenkungen reagiert. Dem Tagebau durfte daher vom LBGR nicht ohne eine vertiefte Prüfung attestiert werden, FFH-verträglich zu sein.
Pressekontakt:
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0162 6344657, nicklas@duh.de
René Schuster, GRÜNE LIGA, Bundeskontaktstelle Braunkohle
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/4904878
- Umweltverbände halten Zulassung des Braunkohletagebaus für rechtswidrig und reichen Begründung zu ihrem Widerspruch ein
- Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht gestoppt
- Auswirkungen auf Eichenbestände und geschützte Tierarten nur ungenügend geprüft
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA halten die Weiterbetriebszulassung für den Braunkohletagebau Jänschwalde für rechtswidrig. Die DUH hat deshalb heute mit Unterstützung der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ihre Widerspruchsbegründung eingereicht. Zuvor hat das LBGR bereits einräumen müssen, dass der Wasserentzug aus dem in der Nähe des Braunkohletagebaus gelegenen Pinnower Sees nicht gestoppt werden konnte. Damit muss die brandenburgische Bergbehörde die Rechtsmäßigkeit nun erneut prüfen.
"Wir halten die aktuelle Betriebszulassung für rechtswidrig. So hat sich gezeigt, dass die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) den vom Tagebau verursachten Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht unter Kontrolle hat. Die Auswirkungen des Tagebaus auf Eichenbestände und geschützte Tierarten wurden auch nur ungenügend geprüft. Das Bergamt muss jetzt die Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung im Licht der aktuellen Erkenntnisse überprüfen", sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.
Im Jahr 2018 hatte die Bergbehörde die LEAG dazu aufgefordert, in mehrere Seen Wasser einzuleiten, um die durch den Tagebau bewirkte Grundwasserabsenkung auszugleichen. Bis zum Frühjahr 2021 sollte der Wasserstand des Jahres 2010 wieder erreicht sein. Doch vor allem im Pinnower See sank der Wasserstand trotz umfangreicher Einleitung weiter.
René Schuster von der GRÜNEN LIGA in Cottbus erklärt dazu: "Die Anwohner und Nutzer des Pinnower Sees sind wütend. Seit Monaten wenden sie sich erfolglos mit Petitionen an Behörden und den Landtag. Die angeordnete Wassereinleitung in den See ist gescheitert, daher muss der Tagebau als Hauptursache des Wasserentzuges gestoppt werden. Denn eine Beseitigung des Pinnower Sees hat die LEAG nie beantragt und hätte sie auch nie genehmigt bekommen. Darauf droht der Weiterbetrieb des Tagebaues aber hinauszulaufen."
Der Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Jahre 2020-2023 war schon 2020 fristgerecht erhoben worden und wird in dem jetzt eingereichten Schreiben näher begründet. Unter anderem wird darin auch argumentiert, dass die Beeinflussung der Eichenbestände und auf diese angewiesene geschützte Tierarten nicht ernsthaft geprüft wurde. Die im Jahr 2019 von der LEAG vorgelegte, so genannte Flora-Fauna-Habitat-Prüfung (FFH-Prüfung), mit der untersucht werden sollte, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen die für den Tagebaubetrieb erforderliche Grundwasserabsenkung mit den Erhaltungszielen besonderer Schutzgebiete vereinbar ist, behauptet pauschal, dass es im Schutzgebiet der "Pinnower Läuche und Tauerschen Eichen" keine Eichenbestände mit Kontakt zum Grundwasser gäbe. Diese Aussage ist aus Sicht von GRÜNE LIGA und DUH jedoch nicht haltbar und die FFH-Prüfung daher unvollständig. Mit Hilfe eines von der GRÜNEN LIGA beauftragten Gutachtens konnte nachgewiesen werden, dass ein Teil der Eichenbestände grundwassernah ist und empfindlich auf Grundwasserabsenkungen reagiert. Dem Tagebau durfte daher vom LBGR nicht ohne eine vertiefte Prüfung attestiert werden, FFH-verträglich zu sein.
Pressekontakt:
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0162 6344657, nicklas@duh.de
René Schuster, GRÜNE LIGA, Bundeskontaktstelle Braunkohle
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de
DUH-Pressestelle:
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