Freiburg (ots) - Nein, nach dem Paukenschlag des als ungenügend beanstandeten Klimagesetzes ist das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nicht erneut in die Parade gefahren. Zumindest im Eilverfahren haben die Karlsruher Richter die Ausgangsbeschränkungen der Corona-Notbremse nicht verworfen. So offensichtlich verfassungswidrig, wie die vielen Kläger meinten, ist das wohl umstrittenste Instrument der Pandemiebekämpfung eben auch nicht. Zweifel klingen gleichwohl durch, etwa wenn Karlsruhe darauf verweist, dass es auch unter Fachleuten umstritten sei, ob nächtliche Ausgangsbeschränkungen geeignet sind, ihr Ziel zu erreichen. http://www.mehr.bz/khs126i
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