Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 15.01.2025 Börsentäglich über 12.000 News von 681 internationalen Medien
Das 13-Millionen-Unternehmen mit einer Monster-Entdeckung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
marktEINBLICKE
610 Leser
Artikel bewerten:
(1)

Ehrenamt und Corona: Pauschale und Steuern

Finanznachrichten News

Über 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland im Ehrenamt. Auch in der Corona-Pandemie. Ohne ehrenamtliche Helfer von DRK oder THW würde es beispielsweise in vielen Impf- und Testzentren zu weiteren Verzögerungen kommen. Das sollten Engagierte zur Ehrenamtspauschale, Steuern und Versicherungen wissen.

Auch wenn derzeit die Sportvereine geschlossen sind und tausende Übungsleiter im Land ihrem Ehrenamt nicht nachkommen können, sind während der Corona-Pandemie viele andere Menschen ehrenamtlich unterwegs. Beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz oder THW in den COVID19-Impf- und Testzentren, oder aber in der Wohlfahrtspflege und in Gemeinden oder Kirchen. Mit ihrem freiwilligen Engagement bilden sie eine wichtige Säule der Gesellschaft und schaffen einen unbezahlbaren Wert.

Die Definition von einem Ehrenamt

Das Engagement kostet nicht selten viel Zeit, aber um mit dem eigenen Ehrenamt von der sogenannten Ehrenamtspauschale und damit von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

So muss das Ehrenamt klar definiert sein und bestimmte Merkmale erfüllen: Die ehrenamtliche Tätigkeit muss freiwillig, unentgeltlich, in bestimmten wiederkehrenden Zeiten und organisiert (Verein, Stiftung, etc.) sein und schließlich anderen Menschen zugute kommen. Rein steuerlich werden jedoch Ehrenamtliche von Übungsleitern in Vereinen unterschieden:

Übungsleiterfreibetrag vs. Ehrenamtspauschale

Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren demnach zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. "Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG werden hierdurch begünstigt", so das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite. Der Übungsleiterfreibetrag gilt zudem auch für Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder bei vergleichbaren Tätigkeiten, ebenso der Chorleiter oder Dirigent im Musikverein.

Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 marktEINBLICKE
Gewinner im Megamarkt
Biotechnologie ist eine der bedeutendsten Zukunftstechnologien unserer Zeit. Zahlreiche Biotechnologie- und Pharmakonzerne haben sich unter anderem dem Kampf gegen Tumorerkrankungen verschrieben. Der weltweite Markt für Krebsmedikamente verzeichnet ein stetiges Wachstum. Für das Jahr 2025 wird ein Umsatz von etwa 190,3 Milliarden Euro prognostiziert, mit einer erwarteten jährlichen Wachstumsrate von 6,42% bis 2029, was zu einem geschätzten Marktvolumen von 244,1 Milliarden Euro führen würde.

Wir haben 3 aussichtsreiche Biotechnologieaktien mit Schwerpunkt Erforschung und Entwicklung von Wirkstoffen gegen Tumorerkrankungen ausfindig gemacht, die in den kommenden Monaten und Jahren erhebliches Aufwärtspotenzial versprechen und Vervielfachungspotenzial besitzen.

Fordern Sie jetzt unseren neuen kostenlosen Spezialreport an und erfahren Sie, welche 3 Biotech-Aktien durchstarten und zu Ihrem Börsenerfolg in 2025 beitragen könnten!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.