DJ Anlegerschutz am grauen Kapitalmarkt soll besser werden
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat verstärkte Anlegerschutzmaßnahmen beschlossen, mit denen ein vom Bundesfinanz- und vom Bundesjustizministerium vorgelegtes Maßnahmenpaket abschließend umgesetzt werden soll. Wie die Koalitionsfraktionen mitteilten, einigte sich der Finanzausschuss auf das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. "Damit machen wir einen wichtigen Schritt zur Stärkung des finanziellen Verbraucherschutzes", erklärte die SPD-Fraktion. Durch die weitere Regulierung und das Verbot einiger hochspekulativer Vermögensanlagen sollten Verbraucher wirkungsvoller vor den hohen Risiken des grauen Kapitalmarkts geschützt werden.
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag im Plenum am Donnerstagnachmittag beschließen will, sieht vor, Blindpool-Anlagen zu verbieten, in denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Damit soll laut Finanzministerium eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage sichergestellt werden. "Diese hochriskante Anlageform war in der Vergangenheit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem erheblichen Risiko eines Totalverlusts behaftet", betonte die SPD-Finanzexpertin Ingrid Arndt-Brauer.
Im parlamentarischen Verfahren habe man sich damit auseinandergesetzt, was diese Regelung für Bürgerwindparks und andere wünschenswerte Initiativen bedeute. Diese sollten trotz des Blindpoolverbots weiterhin möglich sein. "Klar definierte und benannte Semi-Blindpools" sollten als Sachanlagen für Privatanleger weiterhin möglich sein, sagte Unions-Finanzsprecherin Antje Tillmann (CDU). Schließlich würden viele Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien wie Bürgerwindparks, der Logistik und des Wohnungsbaus auf diese Weise finanziert.
Zudem soll die Finanzaufsicht Bafin verbesserte Prüfungsmöglichkeiten bei Vermögensanlagen erhalten. Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nach der künftigen Regelung nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern. Um die Transparenz für Anleger weiter zu erhöhen, sollen zudem Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte und Informationsblätter künftig auf der Internetseite der Bafin veröffentlicht werden.
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May 19, 2021 04:37 ET (08:37 GMT)
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