Immobilienmakler müssen Kunden über ihr Widerrufsrecht belehren. Tun sie das nicht oder unterlaufen dabei Fehler, so steht ihnen keine Provision zu. Das ist dem Makler Homeday passiert. Das Unternehmen hat nun reagiert. Das Verbraucherrecht setzt Immobilienmaklern strenge Regeln, wenn sie ihre Dienstleistung gegenüber privaten Verbrauchern erbringen. Sie müssen die Kunden klar und verständlich über ihr Recht auf Widerruf informieren, ansonsten verlieren sie den Anspruch auf Provision. So geschehen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus