BERLIN (dpa-AFX) - Um behinderten Menschen das Leben zu erleichtern, müssen Fahrkartenautomaten und Geldautomaten künftig barrierefrei erreichbar sein. Diese Pflicht zur Barrierefreiheit gilt auch für Computer, Tablets und Mobiltelefone - etwa indem für Betroffene die Möglichkeit besteht, sich Textinhalte laut vorlesen zu lassen. Mit diesem Maßnahmenbündel hat der Bundestag am späten Donnerstagabend eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Allerdings müssen die neuen Vorschriften in der Regel erst Mitte 2025 umgesetzt sein. Für Selbstbedienungsterminals gibt es sogar eine Übergangsfrist von 15 Jahren./ax/bw/DP/he
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