DJ EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 21.05.2021 Wolford Aktiengesellschaft Bregenz, FN 68605 s ISIN AT0000834007 (die "Gesellschaft") EINBERUFUNG Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Freitag, 18. Juni 2021, um 10:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, stattfindenden 34. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford Aktiengesellschaft ein. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Das letzte Jahr stand ganz im Zeichen der COVID-19 Pandemie und stellte uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen, vor welcher die Wolford AG steht, ist die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung. Zurzeit lässt die geltende Regelung eine Präsenz-Hauptversammlung, als physische Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, zu. Daher und in Anbetracht der weiterhin positiven Entwicklung der Pandemie in Österreich hat der Vorstand entschieden, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird. Die Wolford AG stellt dabei sicher, dass sämtliche Anforderungen und Empfehlungen zur sicheren Durchführung der Hauptversammlung eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre steht für die Wolford AG dabei an erster Stelle. Die Gesellschaft hat zum Schutz der Teilnehmer Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ausgearbeitet, die unten unter "Vorkehrungen aufgrund von COVID-19" erläutert werden und von den Aktionären und Aktionärinnen einzuhalten sind. Den Aktionärinnen und Aktionären wird zu ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, vom Besuch der Hauptversammlung Abstand zu nehmen und die Dienste des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Dr. Knap in Anspruch zu nehmen (zur Vollmachterteilung unten unter "Vertretung durch Bevollmächtigte"). Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Krise behält sich die Wolford AG vor, die 34. ordentliche Hauptversammlung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 ändern und eine verlässliche Durchführung nicht gesichert wäre oder eine Durchführung in Einklang mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben nicht durchführbar wäre. Der Vorstand Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2020 samt Anhang und Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichtes, sowie der nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), des IFRS- Konzernabschlusses zum 31.12.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 sowie des Berichts über das im UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesene Bilanzergebnis 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 4. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen sind spätestens ab Freitag, 28. Mai 2021, im Internet unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar: - UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2020 samt Anhang und Lagebericht - Corporate-Governance-Bericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 - IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht) - Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 - Vergütungsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 - Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 - Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 5 - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht - Formulare für den Widerruf einer Vollmacht - diese Einberufung Der vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab Freitag, 28. Mai 2021, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen können je nach weiterer Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch kurzfristig, adaptiert werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Dienstag, 08. Juni 2021, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 15. Juni 2021, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss: Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] wobei die Depotbestätigung (i) als elektronisches Dokument im PDF-Format mit einer qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist oder (ii) in Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH Elsenheimerstrasse 61 80687 München Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type 598) unter Angabe der ISIN AT0000834007 Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code) 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und (Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des Aktionärs 4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung 5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Nachweisstichtag Dienstag, 08. Juni 2021, 24:00 Uhr MEZ, beziehen. Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Im Falle einer Übertragung der Aktien ist nur die Person teilnahmeberechtigt, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte. Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
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DJ EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft -2-
das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Donnerstag, 17. Juni 2021, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen: Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675 Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH Elsenheimerstrasse 61 80687 München Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type 598) unter Angabe der ISIN AT0000834007 Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht zwingend. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at]. Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") zu erfüllen haben. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am Freitag, 28. Mai 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft in Schriftform an Wolford Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung in deutscher Sprachfassung beiliegen, die die maßgebliche Fassung ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen. Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Mittwoch, 09. Juni 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410, per E-Mail an investor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen. Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gemäß § 110 Abs 1 AktG nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand per Telefax an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410, per E-Mail aninvestor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz gestellt werden. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/] zugänglich. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der
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