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Dow Jones News
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(2)

EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft -3-

Finanznachrichten News

DJ EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
21.05.2021 
 
              Wolford Aktiengesellschaft 
               Bregenz, FN 68605 s 
                ISIN AT0000834007 
               (die "Gesellschaft") 
                 EINBERUFUNG 
       Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
       zu der am Freitag, 18. Juni 2021, um 10:00 Uhr (MEZ) 
 in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 
              Bregenz, stattfindenden 
            34. ordentlichen Hauptversammlung 
           der Wolford Aktiengesellschaft ein. 
 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! 
 
Das letzte Jahr stand ganz im Zeichen der COVID-19 Pandemie und stellte uns alle 
vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen, vor welcher die 
Wolford AG steht, ist die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung. 
 
Zurzeit lässt die geltende Regelung eine Präsenz-Hauptversammlung, als physische 
Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, zu. 
 
Daher und in Anbetracht der weiterhin positiven Entwicklung der Pandemie in 
Österreich hat der Vorstand entschieden, dass die diesjährige ordentliche 
Hauptversammlung als Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird. 
 
Die Wolford AG stellt dabei sicher, dass sämtliche Anforderungen und 
Empfehlungen zur sicheren Durchführung der Hauptversammlung eingehalten bzw. 
umgesetzt werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre steht für die 
Wolford AG dabei an erster Stelle. Die Gesellschaft hat zum Schutz der 
Teilnehmer Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 
ausgearbeitet, die unten unter "Vorkehrungen aufgrund von COVID-19" erläutert 
werden und von den Aktionären und Aktionärinnen einzuhalten sind. 
 
Den Aktionärinnen und Aktionären wird zu ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, vom 
Besuch der Hauptversammlung Abstand zu nehmen und die Dienste des unabhängigen 
Stimmrechtsvertreters Dr. Knap in Anspruch zu nehmen (zur Vollmachterteilung 
unten unter "Vertretung durch Bevollmächtigte"). 
 
Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Krise behält sich die Wolford AG vor, die 34. 
ordentliche Hauptversammlung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu 
verschieben oder eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen. Dies gilt 
insbesondere für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit 
der Ausbreitung von COVID-19 ändern und eine verlässliche Durchführung nicht 
gesichert wäre oder eine Durchführung in Einklang mit den gesetzlichen und 
behördlichen Vorgaben nicht durchführbar wäre. 
 
Der Vorstand 
 
Tagesordnung 
 
 
 1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2020 samt Anhang 
   und Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichtes, sowie der 
   nichtfinanziellen Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), des IFRS- 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht 
   und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das 
   Rumpfgeschäftsjahr 2020 sowie des Berichts über das im UGB-Jahresabschluss 
   zum 31.12.2020 ausgewiesene Bilanzergebnis 
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
   Rumpfgeschäftsjahr 2020 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Rumpfgeschäftsjahr 2020 
 4. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 
 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2021 
 
 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab Freitag, 28. Mai 2021, im Internet unter 
https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ 
ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar: 
 
- UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2020 samt Anhang und Lagebericht 
- Corporate-Governance-Bericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 
- IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht 
sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht) 
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 
- Vergütungsbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 
- Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den 
Tagesordnungspunkten 2 bis 4 
- Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 5 
- Formulare für die Erteilung einer Vollmacht 
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht 
- diese Einberufung 
 
Der vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über 
die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens 
ab Freitag, 28. Mai 2021, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// 
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ 
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar und werden bei der 
Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen können je nach weiterer 
Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch kurzfristig, adaptiert 
werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die 
Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ 
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- 
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zur 
Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen. 
 
 
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Dienstag, 08. Juni 
2021, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum 
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß 
§ 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 15. Juni 
2021, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen 
zugehen muss: 
 
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] 
wobei die Depotbestätigung (i) als elektronisches Dokument im PDF-Format mit 
einer qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist oder (ii) in 
Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
 
Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH 
Elsenheimerstrasse 61 
80687 München 
 
Per SWIFT: COMRGB2L 
(Message Type 598) 
unter Angabe der ISIN AT0000834007 
 
 
Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem 
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu 
enthalten: 
 
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code) 
 
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen 
Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und 
(Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland 
geführt wird 
 
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) 
des Aktionärs 
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung 
 
5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 
Nachweisstichtag Dienstag, 08. Juni 2021, 24:00 Uhr MEZ, beziehen. 
 
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt 
werden. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt. Aktionäre können 
daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Im 
Falle einer Übertragung der Aktien ist nur die Person teilnahmeberechtigt, die 
zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte. 
 
Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums 
und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt 
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten 
Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß 
§ 10a AktG erbracht wird. 
 
 
Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß § 114 AktG 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2021 04:08 ET (08:08 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft -2-

das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, 
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben 
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in 
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden 
können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, 
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in 
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird 
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens 
am Donnerstag, 17. Juni 2021, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen: 
 
Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675 
 
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist. 
 
Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH 
Elsenheimerstrasse 61 
80687 München 
 
Per SWIFT: COMRGB2L 
(Message Type 598) 
unter Angabe der ISIN AT0000834007 
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen 
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// 
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ 
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung 
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf 
allerdings nicht zwingend. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
auch für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband 
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger 
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der 
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr 
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für 
die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ 
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- 
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich 
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die 
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die 
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA 
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an 
michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at]. 
 
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder 
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das 
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder 
von Anträgen entgegennimmt. 
 
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer 
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an 
der Hauptversammlung") zu erfüllen haben. 
 
 
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien 
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
spätestens am Freitag, 28. Mai 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft in 
Schriftform an Wolford Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, 
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de 
[anmeldestelle@computershare.de] zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt 
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung in deutscher Sprachfassung 
beiliegen, die die maßgebliche Fassung ist. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre 
(5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber 
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf 
Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die 
nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die 
Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, 
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe 
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes 
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Mittwoch, 09. Juni 
2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford 
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410, 
per E-Mail an investor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post an 
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 
Bregenz, zugeht. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle 
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer 
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das 
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% 
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an 
der Hauptversammlung") verwiesen. 
 
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung 
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf 
hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gemäß § 110 Abs 1 AktG nur dann 
in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag 
wiederholt wird. 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die 
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert 
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, 
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer 
längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie 
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand per Telefax an 
Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 
690-1410, per E-Mail aninvestor@wolford.com [investor@wolford.com] oder per Post 
an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 
Bregenz gestellt werden. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ 
ordentliche-hauptversammlung/] zugänglich. 
 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück 
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. 
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2021 04:08 ET (08:08 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft -3-

Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
48.848.227,77 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien, 
woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene Aktien unterliegen einem 
Stimmverbot). Es gibt somit insgesamt 6.631.011 Stück teilnahme- und 
stimmberechtigte Aktien. 
 
 
Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
 
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten 
Wolford Aktiengesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Vorbereitung und 
Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft personenbezogene Daten der 
Aktionäre (die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG enthaltenen und sonst 
vom Aktionär bekannt gegeben Daten, Name, Anschrift und Geburtsdatum des 
Aktionärs; Depotnummer oder sonstige Bezeichnung des Depots; Anzahl und 
gegebenenfalls Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung der Gattung 
oder ISIN/WKN; Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung 
bezieht; Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom Aktionär benannten 
Bevollmächtigten; gegebenenfalls Nummer der Stimmkarte). 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die 
Teilnahme von Aktionären und deren Bevollmächtigten an der Hauptversammlung 
gemäß dem AktG, insbesondere gemäß §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, zwingend 
erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der 
Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der 
Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der 
Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der 
Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines 
Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines 
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung 
von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und 
Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 
1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO. 
 
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Wolford Aktiengesellschaft, 
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich. Die Gesellschaft bedient sich zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, 
wie insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater, besonderer 
Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft 
nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach 
Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit 
diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung 
abgeschlossen. 
 
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden 
Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die Vorstands- und 
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem 
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene 
Teilnehmerverzeichnis (§117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin 
genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) 
einsehen. Wolford Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, 
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als 
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs. 4 AktG). 
 
Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten 
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die 
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, 
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. 
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem 
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären 
gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionäre 
erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und 
Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit 
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten 
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis 
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet 
sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen 
Gesetzbuches. 
 
Ihre Rechte 
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene 
Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über 
die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die 
Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns 
verarbeiteten Daten verlangen. 
 
Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig 
sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten verlangen. 
Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte 
beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder 
unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person 
verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig 
verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten 
bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor 
erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die 
Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer 
Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf 
Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, 
die vor ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines 
Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. 
 
Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person 
verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format. 
Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an 
einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger uns dies 
aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder ein 
unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige 
Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer Seite 
oder von dritten Personen entgegen stehen. 
 
Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der 
Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein 
Widerspruchsrecht zu. 
 
Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen 
Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen Daten 
nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres 
Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen. 
 
Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen 
 
Wolford Aktiengesellschaft, 
zH Datenschutzbeauftragter 
Wolfordstraße 1 
6900 Bregenz 
datenschutz@wolford.com [datenschutz@wolford.com] 
 
Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen 
Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, (dsb@dsb.gv.at 
[dsb@dsb.gv.at]) offen. 
 
 
Vorkehrungen aufgrund von COVID-19 
 
Die Gesellschaft trifft zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 
insbesondere folgende Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmer: 
 
* beim Betreten des Versammlungsortes haben die Teilnehmer ihre Kontaktdaten für 
 ein allfälliges Contact Tracing bekanntzugeben; 
* nur jeder 2. Platz ist zu besetzen, sofern die Teilnehmer nicht im selben 
 Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören; 
* während der Hauptversammlung haben die Teilnehmer einen Mund-Nasenschutz der 
 Kategorie FFP2 zu tragen; 
* von einer Bewirtung der Teilnehmer während oder im Anschluss an die 
 Hauptversammlung wird Abstand genommen; 
* allgemeine Abstandsregeln sind zu beachten (insbesondere ist grundsätzlich ein 
 Abstand von mindestens zwei Meter zu anderen Personen, die nicht im selben 
 Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu 
 halten); 
* allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten (insbesondere sind die Hände 
 regelmäßig und gründlich zu reinigen sowie hohe Kontaktintensitäten mit 
 anderen Teilnehmern, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer 
 gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu vermeiden); 
* während der Hauptversammlung wird die Gesellschaft für eine ausreichende 
 Raumlüftung sorgen. 
 
 
Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft 
eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// 
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ 
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche- 
hauptversammlung/] zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen. 
 
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre um Verständnis für diese Vorkehrungen 
und bedanken uns vorab für die Nutzung der Dienste des Stimmrechtsvertreters Dr. 
Knap (zur Vollmachtserteilung oben unter "Vertretung durch Bevollmächtigte"). 
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die 
Aktionäre, die die Dienste des Stimmrechtsvertreters nicht in Anspruch nehmen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 21, 2021 04:08 ET (08:08 GMT)

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Treibt Nvidias KI-Boom den Uranpreis?
In einer Welt, in der künstliche Intelligenz zunehmend zum Treiber technologischer Fortschritte wird, rückt auch der Energiebedarf, der für den Betrieb und die Weiterentwicklung von KI-Systemen erforderlich ist, in den Fokus.

Nvidia, ein Vorreiter auf dem Gebiet der KI, steht im Zentrum dieser Entwicklung. Mit steigender Nachfrage nach leistungsfähigeren KI-Anwendungen steigt auch der Bedarf an Energie. Uran, als Schlüsselkomponente für die Energiegewinnung in Kernkraftwerken, könnte dadurch einen neuen Stellenwert erhalten.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.