DJ EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Ergebnisse zur Hauptversammlung
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 21.05.2021 Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Absatz 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 119 Absatz 9 BörseG 2018 iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2018 Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien, FN 75687 f, vom 21. Mai 2021 hat den folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Absatz 1a AktG iVm § 119 Absatz 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht wird: Die in der 28. ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz eigene Aktien zu erwerben und diese eigenen Aktien wieder zu veräußern, wird widerrufen und durch die folgende neue Ermächtigung ersetzt: Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b Aktiengesetz im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stammaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 50% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs an der Wiener Börse der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen. Im Falle des Rückerwerbs über ein öffentliches Angebot ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Absatz 2 und 3 Übernahmegesetz). Der Vorstand wird weiters für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes a) zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ausgegeben werden, zu verwenden; und b) auf eine andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern. Wien, im Mai 2021 Der Vorstand Rückfragehinweis: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 1010 Wien, Schottenring 30 Nina Higatzberger-Schwarz Leiterin Investor Relations Tel.: +43 (0)50 390-21920 Fax: +43 (0)50 390 99-21920 E-Mail: nina.higatzberger@vig.com Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
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May 21, 2021 10:43 ET (14:43 GMT)
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