DGAP-Ad-hoc: HAMMONIA Schiffsholding AG / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Finanzieller Schaden in Folge eines Betrugsfalles Eine Tochtergesellschaft der HAMMONIA Schiffsholding AG ist Opfer eines Betrugsfalls in Form von Cyber Fraud geworden. Die HAMMONIA Schiffsholding AG (die "Gesellschaft") hält rd. 79% der Anteile an der Hammonia Tanker Holding GmbH & Co. KG (die "Tochtergesellschaft"), welche über einen Bareboat Charter Vertrag den Tanker "AURA M" eingechartert hat. Bei der Zahlung von der Tochtergesellschaft an die Schiffseigentumsgesellschaft kam es zu dem Betrugsfall. Emails und Rechnungen wurden von unbekannten Dritten manipuliert, sodass von der Tochtergesellschaft insgesamt ein Betrag in Höhe von ca. USD 1,679 Mio. an ein falsches Konto überwiesen wurde. Nach der Entdeckung des Betruges und Einschaltung der Staatsanwaltschaft konnten von der Empfängerbank 13 Teilbeträge in Höhe von insgesamt rd. USD 680.000 geblockt werden, während der Großteil des Geldes bereits von den noch unbekannten Tätern abgeführt wurde. Aus heutiger Sicht ist daher davon auszugehen, dass bei der Tochtergesellschaft zumindest vorläufig mit einem Schaden von circa USD 1 Mio. zu rechnen ist. Während die Gesellschaft bisher davon ausgegangen ist, den Schaden entweder zu verhindern oder weiterbelasten zu können, ist sie heute aufgrund von Einschätzungen der beteiligten Anwälte zu dem Schluss gekommen, dass die Sicherstellung weiterer Geldbeträge oder eine Erstattung durch Dritte der Höhe und dem Zeitpunkt nach unsicher sind. Ob der Schaden durch Ersatzansprüche gegen die beteiligten Parteien oder durch Versicherungen zumindest teilweise ausgeglichen werden kann, wird zurzeit geprüft. Neben der Schädigung der Tochtergesellschaft ist auch ein direkter Schaden für die Gesellschaft denkbar: Zum einen ist nicht auszuschließen, dass die Gesellschaft nach wie vor aus einer abgegebenen Garantie gegenüber der Schiffseigentumsgesellschaft in Höhe von USD 1 Mio. haftet, da der Betrag nicht beim Schiffseigentümer angekommen ist. Zum anderen kann sich ein außerordentlicher Verlust der Tochtergesellschaft auf den Beteiligungsansatz der Gesellschaft auswirken. Die Ermittlungen der involvierten Behörden dauern an. 21. Mai 2021 HAMMONIA Schiffsholding AG Dr. Karsten Liebing Vorstand Neumühlen 9, 22763 Hamburg
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