Die stürmischen Herbsttage gehören der Vergangenheit an, das Wetter lädt wieder zum Fahrradfahren ein. Entsprechend sind Familien mit Kindern viel unterwegs. Mit den kleinen Bike-Fans stellen sich mitunter ein paar Fragen. Wo darf mein Kind fahren, wer muss einen Helm tragen und was passiert, wenn mein Kind einen Verkehrsunfall verursacht?
Im Zuge von Corona hat das Fahrrad für viele Menschen an Bedeutung (wieder) gewonnen. Die einen nehmen den eigenen Drahtesel, um an der frischen Luft zur Arbeit zu fahren und damit den Öffentlichen Nahverkehr in der Corona-Pandemie zu vermeiden. Andere wiederum haben das Rad als Fitnessgerät entdeckt oder als Möglichkeit, gemeinsam mit der Familie "etwas rauszukommen" aus dem Corona-Trott. Doch gerade wenn man mit Kindern per Fahrrad unterwegs ist, sollten Eltern ein paar Dinge beachten, damit die Tour am Ende nicht böse endet.
Der Helm (ist Pflicht)
Auch wenn es in Deutschland bisher keine Helmpflicht gibt, sollte der Helm beim Fahrradfahren für jeden obligatorisch sein. Wer Kindern von Anfang an die Benutzung des Helms angewöhnt, sorgt nachhaltig für deren Sicherheit.
Aufpassen sollten derweil Nutzer von bestimmten E-Bikes. Bei manchen Modellen besteht Helmpflicht. Ein E-Bike das bis zu 45 km/h schnell werden kann, hat die Voraussetzungen aus § 21a StVO erfüllt und damit muss beim Fahren ein Helm getragen werden. Das bedeutet wiederum auch, dass Versicherungen bei einem Unfall ohne Helm Leistungen und Zahlungen teilweise oder auch ganz verweigern können.
Der ADAC empfiehlt wiederum - unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit - ausdrücklich das Tragen eines Fahrradhelms. Tipps für den passenden Fahrradhelm gibt es unter anderem auf der Internetseite der Deutschen Verkehrswacht.
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