Mainz (ots) - Das Rentenurteil des Bundesfinanzhofes ist eine Klatsche für den Gesetzgeber. Die Bundesregierungen - und die sie tragenden Parlamentsmehrheiten - scheinen immer seltener in der Lage zu sein, Reformen so aufzusetzen, dass sie den Anforderungen übergeordneter Prinzipien genügen. In der Regel sind es Verfassungsverstöße, die die Richter in Karlsruhe kassieren. Beim Grundsatz des Verbots der Doppelbesteuerung musste diesmal der Bundesfinanzhof der Politik erklären, wie man dieses ausbuchstabiert. Die Auswirkungen des Urteils sind allerdings bei Weitem nicht so weitreichend, wie sich das die beiden Kläger, 140000 Einspruchsberechtigte und Millionen von Rentnern erhofft haben. Die wichtigste Botschaft des Urteils lautet: Die nachgelagerte Besteuerung der Renten ist rechtens. An dem Mechanismus, dass bis 2040 von den Rentenzahlungen immer weniger netto übrig bleiben wird, wird sich nichts ändern. Von dem Urteil profitieren werden allein die Arbeitnehmer, die in ein paar Jahren höhere Vorsorgeleistungen bzw. Freibeträge für die Altersvorsorge von der Einkommensteuer werden abziehen können. Wer das Urteil des Finanzhofes richtig liest, kann daraus nur den Schluss ziehen, den man bei jedem Blick auf die demografische Entwicklung ziehen muss: Wer sich bei der Altersvorsorge noch auf die Rente verlässt, ist verlassen. Arbeitnehmer, die demnächst steuerlich etwas entlastet werden könnten, sollten in deutlich höherem Maße etwas für ihre finanzielle Vorsorge im Alter tun. Ein immer größerer Anteil der Arbeitnehmer aber wird genau das nicht können und sich auf eine Grundrente etwas oberhalb der Grundsicherung einrichten müssen.
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