Freiburg (ots) - Das Urteil des Bundesfinanzhofs, dem höchsten deutschen Gericht in Steuerfragen, hebt die Rentenpolitik nicht aus den Angeln. Weder steigen deswegen die Beiträge, noch zahlt die Rentenversicherung höhere oder niedrigere Renten aus. Und an der heiklen Tatsache, dass eine eher abnehmende Zahl von Beschäftigten die Renten für eine steigende Zahl von Ruheständlern erwirtschaften muss, ändert sich durch das Urteil auch nichts. Der Bundesfinanzhof hat lediglich klargestellt, dass die vor 20 Jahren amtierende rot-grüne Regierung großzügiger hätte rechnen müssen, als sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzte. http://www.mehr.bz/khs152i
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