Dank der immer besser werdenden Impf-Kampagnen in den EU-Ländern scheint dieses Jahr ein (Sommer-)Urlaub wieder im (EU-)Ausland möglich zu sein. Wer mit dem Auto fährt, muss sich selbstredend in das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes halten. Dass man dennoch einmal einen Strafzettel kassiert, ist keine Seltenheit. Ein paar Tipps, was man auf keinen Fall tun sollte, und was jeder Betroffene beachten sollte.
Der Urlaub ist dank zurückgehender Corona-Zahlen in diesem Jahr im Sommer wieder in Sicht. Wer dann außerhalb Deutschlands mit dem Auto in der Europäischen Union unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes kennen und sich an diese halten. Das beginnt bei einfachen Regeln zu Alkohol am Steuer und dem Telefonieren ohne Freisprechanlage. Beides kann im EU-Ausland sehr schnell teuer werden. Doch es muss sich nicht nur um das eine Glas Wein zu viel oder das Handy am Ohr handeln - auch das altbekannte "Knöllchen" wegen Falschparken oder überhöhter Geschwindigkeit kann im Ausland richtig teuer werden und den Urlaub zumindest kurzfristig vermiesen.
War es noch vor 20 Jahren fast "normal", einen Strafzettel aus dem Ausland einfach zu ignorieren und nicht zu bezahlen, so ist die Situation heute eine völlig andere. Bereits seit dem Jahr 2010 gib es ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU, ermöglicht durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Dies sieht vor, ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro Geldbußen aus dem EU-Ausland auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstrecken zu lassen.
Bußgeldbescheid nicht einfach ignorieren
Wichtig ist hierbei, dass die eigentliche Ordnungswidrigkeit nicht die Summe von über 70 Euro übertreffen muss, sondern das gesamte Bußgeld (inklusive Bearbeitungs- und sonstige Gebühren) über der Bagatellgrenze liegen muss. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz) können dagegen in Deutschland nicht vollstreckt werden.
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