Viele Verbraucher, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Immobilie gekauft oder verkauft haben und dabei einen Immobilienmakler bezahlt haben, können sich die Provision unter Umständen zurückholen. Private Kunden, die einen Immobilienmakler beauftragen, haben in vielen Fällen ein Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht muss sie der Vermittler korrekt informieren. Dazu gehört auch, dass er ihnen eine Widerrufsbelehrung aushändigt. Viele Makler tun dies, indem sie dem Kunden eine E-Mail schicken. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus