BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU und Großbritannien haben eine Grundsatzvereinbarung über Fangbeschränkungen für gemeinsam genutzte Fischbestände geschlossen. Der erfolgreiche Abschluss der im Januar begonnenen Verhandlungen schaffe eine solide Grundlage für die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Fischerei, teilte die EU-Kommission am Mittwochabend mit. Über die Vereinbarung lege man die zulässigen Gesamtfangmengen für 75 gemeinsam befischte Bestände für 2021 sowie für einige Tiefseebestände für 2021 und 2022 fest. Außerdem werde Klarheit über Zugangsbeschränkungen zu nicht quotengebundenen Arten geschaffen.
Der zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevicius kommentierte, das Abkommen schaffe Berechenbarkeit und Kontinuität für den Rest des Jahres. Es sei damit gut für Fischer, Küstengemeinden und Häfen, aber auch für die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen.
Grundlage der Verhandlungen war das Ende 2020 nach dem Brexit vereinbarte Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. In ihm haben sich die Vertragsparteien als gemeinsames Ziel gesetzt, "bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Bestände Quoten anzuwenden, mit denen beabsichtigt wird, die Bestände der befischten Arten zu erhalten und schrittweise über Werte für die Biomasse zurückzuführen, bei der der höchstmögliche Dauerertrag erzielt werden kann"./aha/DP/men