
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)
Auf Antrag des Emittenten wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1H8MU2) zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 08.09.2021 wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 09.09.2021 erfolgt.
Frankfurt am Main, 08.06.2021
Frankfurter Wertpapierbörse
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