BERLIN (dpa-AFX) - Besonders belastete Unternehmen in der Corona-Krise bekommen länger Wirtschaftshilfen. Die Bundesregierung einigte sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, die Überbrückungshilfe III als zentrales Hilfsinstrument als "Überbrückungshilfe III Plus" bis Ende September 2021 zu verlängern. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, dass Betriebe schnell wieder öffnen, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen.
Die Überbrückungshilfe III ist bisher bis Ende Juni befristet. Wirtschafts- sowie Finanzministerium hatten in den vergangenen Wochen über eine Verlängerung verhandelt.
Nach dpa-Informationen sollen Unternehmen künftig eine Personalkostenhilfe erhalten, wenn sie Mitarbeiter früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder Beschäftigte neu einstellen.
Angepasst werden soll demnach auch die Neustarthilfe. Bislang zahlt der Bund an Soloselbstständige in allen Wirtschaftszweigen, die hohe Umsatzeinbußen, aber kaum Fixkosten haben, bis zu 7500 Euro als Neustarthilfe. Das Geld werde zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und nicht darauf angerechnet. Diese Summe solle erhöht werden, hieß es. Künftig könnten Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12 000 Euro bekommen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich Anfang April dafür ausgesprochen, die Überbrückungshilfe III für Firmen bis zum Jahresende zu verlängern. Es werde auch bei einem zu Ende gehenden Lockdown einige Monate dauern, bis sich das wirtschaftliche Leben normalisiert habe, hatte er damals gesagt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Bereitschaft signalisiert, die Hilfen zu verlängern. Auch Wirtschaftsverbände hatten sich dafür eingesetzt.
Mit einer Verlängerung der Hilfen bis Jahresende konnte sich Altmaier nun nicht durchsetzen, auch weil die Wirtschaft in den vergangenen Wochen besser in Schwung gekommen ist. Hintergrund der Einigung zur Überbrückungshilfe ist zudem, dass auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende September verlängert werden soll.
Bei der Überbrückungshilfe III bekommen Firmen sowie Soloselbstständige Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten - das sind etwa Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Strom und Versicherungen. Voraussetzung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat in 2019.
Im April hatte die Bundesregierung zudem einen Eigenkapitalzuschuss für Firmen beschlossen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III kommt zu einer Zeit, in der es angesichts von sinkenden Coronazahlen und Fortschritten beim Impfen zunehmend Lockerungen im Wirtschaftsleben gibt, etwa bei Gaststätten und Hotels.
Altmaier hatte sich erst vor kurzem zuversichtlicher gezeigt über die Entwicklung der Konjunktur in Deutschland. Er erwartet nun ein Wirtschaftswachstum von bis zu vier Prozent in diesem Jahr. Deutschland habe die Rezession besser überstanden als von vielen erwartet, hatte der Wirtschaftsminister gesagt.
Zuvor hatte die Regierung damit gerechnet, dass das Bruttoinlandsprodukt um 3,5 Prozent steigt. Belastend wirken derzeit aber für viele Firmen Lieferengpässe und knappe Rohstoffe. Im vergangenen Jahr war die Wirtschaftsleistung in Deutschland infolge der Corona-Krise um 4,9 Prozent eingebrochen.
Wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, wurden seit Beginn der Corona-Krise insgesamt mehr als 105 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt, dazu komme das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 32,3 Milliarden Euro. Ein wesentliches Instrument des Staates neben der Überbrückungshilfe sind Kredite an Firmen über die staatliche Förderbank KfW. Ziel der Politik ist es, die Folgen der Krise für Jobs und Firmen abzufedern./hoe/DP/fba