Sixt Leasing muss aufgrund von Formfehlern in seinen Kfz-Leasing-Verträgen dem Kunden sämtliche Raten zurückzahlen. Viele Kunden können ebenfalls profitieren. Eine fehlerhafte Widerrufsinformation in einem privaten Auto-Leasing-Vertrag führt dazu, dass der Kunde die Finanzierung widerruft und sämtliche Leasing-Raten zurückbekommt. Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG München gegen Sixt. Auch zahlreiche andere Autobanken sind betroffen. Der sogenannte Widerrufsjoker greift nicht nur bei Immobilienkrediten, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus