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(1)

EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / -3-

DJ EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
09.06.2021 
 
voestalpine AG 
Linz, FN 66209 t 
ISIN AT0000937503 
("Gesellschaft") 
 
Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG 
für Mittwoch, den 7. Juli 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
ist in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt GmbH 
in 4020 Linz, voestalpine-Straße 4. 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 wird auf Grundlage von § 
1 Abs 1 und 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und 
der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstandes bei der Hauptversammlung 
der voestalpine AG am 7. Juli 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme 
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 CO-VID-19-GesV) nicht 
physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, des Vorsitzenden des Vorstandes 
sowie der weiteren Mitglieder des Vorstandes, des beurkundenden öffentlichen 
Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen 
Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt GmbH, 4020 
Linz, voestalpine-Straße 4, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht, 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID- 
19-GesV. Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in Punkt V. dieser 
Einberufung genannt. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 
ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.voestalpine.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. 
Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht 
erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstandes, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernab- 
stimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im 
Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem 
Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des 
Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 
2020/2021 sowie des Konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
2020/2021 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
Geschäftsjahr 2020/2021 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
das Geschäftsjahr 2020/2021 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021/2022 
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes 
und des Aufsichtsrates 
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des 
Aufsichtsrates 
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 (Aufsichtsrat - 
Vergütung) 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG 
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie Abs. 
1a und Abs. 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im 
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des 
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann 
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
b) gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener 
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den 
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, 
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 
d) Widerruf der in der Hauptversammlung am 3. Juli 2019 erteilten Ermächtigung. 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 16. Juni 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.voestalpine.com » Investoren » Hauptversammlung zugänglich: 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrates, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021; 
* Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2020, 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9, 
* Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, 
* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates, 
* Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 
Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* Frageformular, 
* vollständiger Text dieser Einberufung, 
* Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Hauptversammlung der 
voestalpine AG am 7. Juli 2021 sowie 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"). 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Juni 
2021 (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depot- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 09, 2021 06:18 ET (10:18 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / -2-

bestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 2. 
Juli 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
§ 19 Abs 3 genügen lässt 
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten 
voestalpine AG 
Recht, Beteiligungen und Compliance 
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann 
voestalpine-Straße 1 
4020 Linz 
 
Per SWIFT IBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599 
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a AktG): 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000937503 
(international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), 
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
* Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 27. Juni 2021 
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
V. BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES UNABHÄNGIGEN BESONDEREN STIMM-RECHTSVERTRETERS UND DAS 
DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der 
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen 
hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines 
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 
2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen 
Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet 
und von der Gesellschaft unabhängig sind, namhaft gemacht: 
 
(i) Dipl.-Volkswirt, Dipl.- Jur. Florian Beckermann, LL.M. 
c/o IVA, Interessenverband für Anleger 
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien 
E-Mail: beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Mag. Fritz Ecker, LL.M. oec 
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
Dragonerstraße 67A, WDZ, 4600 Wels 
E-Mail: ecker.voestalpine@hauptversammlung.at 
 
(iii) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA 
c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH 
Schottenring 14, 1010 Wien 
E-Mail: temmel.voestalpine@hauptversammlung.at 
 
(iv) Notar MMag.Dr. Arno Weigand 
Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien 
E-Mail: weigand.voestalpine@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. 
 
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com » Investoren » 
Hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, 
dieses Vollmachtsformular zu verwenden. 
 
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglich-keiten 
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu 
beachten. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich 
ausgeschlossen. 
 
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in 
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 16. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener 
Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine- 
Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und 
Compliance, oder, wenn per E-Mail, an die E-Mail-Adresse 
christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die Adresse 
GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder 
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit 
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit 
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000937503 im Text 
anzugeben ist. 
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst 
sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem 
anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die Aktionärseigenschaft ist 
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der 
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten 
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % 
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 
Namen der betreffenden Aktionäre, der an-zuschließenden Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im 
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 28. Juni 2021 (24:00 
Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)50304 55 2532 
oder per Post bzw. Boten an voestalpine AG, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, 
Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, voestalpine-Straße 1, 4020 Linz, 
oder per E-Mail an christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in 
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern 
für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so 
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften 
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des 
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der 
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, 
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache 
abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem 
anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die 
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf 
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 09, 2021 06:18 ET (10:18 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / -3-

unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die 
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter 
(Punkt V. der Einberufung). 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der 
elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des 
Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail- 
Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E- 
Mail an die Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at zu übermitteln und 
zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der 
Hauptversammlung, das ist der 2. Juli 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies 
dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der 
Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit 
bedürfen. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.voestalpine.com » Investoren » Hauptversammlung abrufbar ist. 
Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, 
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt 
werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und 
Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in 
diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
5. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
Die voestalpine AG nimmt Datenschutz sehr ernst. 
Nähere Informationen finden Sie in unserer Allgemeinen Datenschutzerklärung für 
Teilnehmer der Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 unter 
www.voestalpine.com» Investoren » Hauptversammlung. 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in 178.549.163 
auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der 
virtuellen Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält zum Zeit-punkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 28.547 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine 
Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, 
wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.752 Aktien noch nicht 
eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl 
der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 178.518.864 Stück. 
 
Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich 
zugelassen sind. 
 
Linz, im Juni 2021 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Peter Fleischer 
Head of Investor Relations 
Tel.: +43/50304/15-9949 
Fax: +43/50304/55-5581 
mailto:peter.fleischer@voestalpine.com 
http://www.voestalpine.com 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

June 09, 2021 06:18 ET (10:18 GMT)

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