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Altmaier: Urteil zu Condor "behebbar", Defizit kann zügig behoben werden

Finanznachrichten News

DJ Altmaier: Urteil zu Condor "behebbar", Defizit kann zügig behoben werden

Von Andreas Kißler und Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich nach dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Corona-Beihilfen für die Charterfluggesellschaft Condor überzeugt für eine zügige Lösung zur endgültigen Genehmigung gezeigt. "Wir prüfen dieses Urteil und ich gehe davon aus, dass es behebbar ist, weil es in der Tat eine Begründungsfrage ist und keine Frage einer generellen Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit", sagte Altmaier bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Im Übrigen kommentiere man dies nicht, weil die Begründung Sache der Kommission sei. "Wir sind aber selbstverständlich bereit, falls Bedarf bestehen sollte, mit unserem Wissen und unseren Fakten zusätzliche Begründungen zu erleichtern und zu ermöglichen", erklärte Altmaier. "Ich gehe davon aus, dass dieses Defizit relativ zügig behoben werden kann", sagte er. Das Gericht hat einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem deutsche Corona-Beihilfen für die Charterfluggesellschaft Condor erlaubt wurden. Der Beschluss sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht. Es setzte die Wirkung seiner Entscheidung jedoch solange aus, bis die Kommission einen neuen Beschluss erlassen hat. (Az. T-665/20)

Zwei Darlehen über insgesamt 550 Millionen 

Deutschland hatte Condor im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie zwei Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro gewährt. Zu dem Zeitpunkt befand sich Condor in einem Insolvenzverfahren, das verlängert werden musste, weil ein interessierter Investor sein Kaufangebot zurückzog. Die Kommission erlaubte die Beihilfe und rechnete in die Condor entstandenen Schäden sowohl die Reisebeschränkungen wegen der Pandemie als auch die Kosten durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens ein. Gegen diesen Beschluss klagte die Billig-Airline Ryanair.

Das Gericht stellte nun fest, dass das Insolvenzverfahren bereits vor der Pandemie eingeleitet worden war und es im Beschluss keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Verkauf von Condor wegen der Reisebeschränkungen gescheitert sei. Die Kommission hätte prüfen müssen, ob diese Beschränkungen tatsächlich die entscheidende Ursache für die zusätzlichen Kosten gewesen seien. Darum erklärte das EuG den Beschluss für nichtig. Allerdings tritt die Nichtigerklärung nicht sofort in Kraft. Dies hätte "besonders nachteilige Auswirkungen" auf die deutsche Wirtschaft, befürchtete das Gericht, zumal diese bereits durch die Pandemie belastet sei. Darum wurde die Wirkung des Urteils vorläufig ausgesetzt. Die EU-Kommission muss nun neu entscheiden.

(mit Material von AFP)

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/cbr

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June 09, 2021 08:14 ET (12:14 GMT)

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