Anzeige
Mehr »
Freitag, 13.02.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Die Kommerzialisierung der räumlichen Intelligenz in Billionen-Märkten beginnt jetzt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
307 Leser
Artikel bewerten:
(1)

Altmaier: Urteil zu Condor "behebbar", Defizit kann zügig behoben werden

DJ Altmaier: Urteil zu Condor "behebbar", Defizit kann zügig behoben werden

Von Andreas Kißler und Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich nach dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Corona-Beihilfen für die Charterfluggesellschaft Condor überzeugt für eine zügige Lösung zur endgültigen Genehmigung gezeigt. "Wir prüfen dieses Urteil und ich gehe davon aus, dass es behebbar ist, weil es in der Tat eine Begründungsfrage ist und keine Frage einer generellen Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit", sagte Altmaier bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Im Übrigen kommentiere man dies nicht, weil die Begründung Sache der Kommission sei. "Wir sind aber selbstverständlich bereit, falls Bedarf bestehen sollte, mit unserem Wissen und unseren Fakten zusätzliche Begründungen zu erleichtern und zu ermöglichen", erklärte Altmaier. "Ich gehe davon aus, dass dieses Defizit relativ zügig behoben werden kann", sagte er. Das Gericht hat einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem deutsche Corona-Beihilfen für die Charterfluggesellschaft Condor erlaubt wurden. Der Beschluss sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht. Es setzte die Wirkung seiner Entscheidung jedoch solange aus, bis die Kommission einen neuen Beschluss erlassen hat. (Az. T-665/20)

Zwei Darlehen über insgesamt 550 Millionen 

Deutschland hatte Condor im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie zwei Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro gewährt. Zu dem Zeitpunkt befand sich Condor in einem Insolvenzverfahren, das verlängert werden musste, weil ein interessierter Investor sein Kaufangebot zurückzog. Die Kommission erlaubte die Beihilfe und rechnete in die Condor entstandenen Schäden sowohl die Reisebeschränkungen wegen der Pandemie als auch die Kosten durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens ein. Gegen diesen Beschluss klagte die Billig-Airline Ryanair.

Das Gericht stellte nun fest, dass das Insolvenzverfahren bereits vor der Pandemie eingeleitet worden war und es im Beschluss keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Verkauf von Condor wegen der Reisebeschränkungen gescheitert sei. Die Kommission hätte prüfen müssen, ob diese Beschränkungen tatsächlich die entscheidende Ursache für die zusätzlichen Kosten gewesen seien. Darum erklärte das EuG den Beschluss für nichtig. Allerdings tritt die Nichtigerklärung nicht sofort in Kraft. Dies hätte "besonders nachteilige Auswirkungen" auf die deutsche Wirtschaft, befürchtete das Gericht, zumal diese bereits durch die Pandemie belastet sei. Darum wurde die Wirkung des Urteils vorläufig ausgesetzt. Die EU-Kommission muss nun neu entscheiden.

(mit Material von AFP)

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/cbr

(END) Dow Jones Newswires

June 09, 2021 08:14 ET (12:14 GMT)

Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.

© 2021 Dow Jones News
Favoritenwechsel - diese 5 Werte sollten Anleger im Depot haben!
Das Börsenjahr 2026 ist für viele Anleger ernüchternd gestartet. Tech-Werte straucheln, der Nasdaq 100 tritt auf der Stelle und ausgerechnet alte Favoriten wie Microsoft und SAP rutschen zweistellig ab. KI ist plötzlich kein Rückenwind mehr, sondern ein Belastungsfaktor, weil Investoren beginnen, die finanzielle Nachhaltigkeit zu hinterfragen.

Gleichzeitig vollzieht sich an der Wall Street ein lautloser Favoritenwechsel. Während viele auf Wachstum setzen, feiern Value-Titel mit verlässlichen Cashflows ihr Comeback: Telekommunikation, Industrie, Energie, Pharma – die „Cashmaschinen“ der Realwirtschaft verdrängen hoch bewertete Hoffnungsträger.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die genau in dieses neue Marktbild passen: solide, günstig bewertet und mit attraktiver Dividende. Werte, die nicht nur laufende Erträge liefern, sondern auch bei Marktkorrekturen Sicherheit bieten.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Value-Zug 2026 endgültig abfährt!

Dieses exklusive PDF ist nur für kurze Zeit gratis verfügbar.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.