Berlin - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hat den Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll, kritisiert. "Mit dem Gesetzesentwurf werden die Befugnisse der Bundespolizei erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben).
"Dabei wird allerdings verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt." Es sei deshalb beispielsweise unverständlich, warum die Bundespolizei Möglichkeiten zur heimlichen Überwachung der Telekommunikation einer Person, die sogenannte Quellen-TKÜ, erhalten soll, so Kelber. "Ich halte es für zweifelhaft, dass Eigentumskriminalität im Bahnbereich solche massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt." Außerdem würden seine Möglichkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung von Datenschutzrecht gegenüber der Bundespolizei "teilweise erschwert oder nur zu unkonkret festgeschrieben", beklagte Kelber.
So müsse seine Behörde vorher nicht mehr angehört werden, wenn die Bundespolizei neue automatisierte Dateien anlege, die personenbezogene Daten verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte betonte: "Insgesamt soll die Bundespolizei mit dem Gesetzesentwurf unverhältnismäßig viele neue Instrumente bekommen, die tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen - bei gleichzeitiger Schwächung der datenschutzrechtlichen Aufsicht."
"Dabei wird allerdings verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt." Es sei deshalb beispielsweise unverständlich, warum die Bundespolizei Möglichkeiten zur heimlichen Überwachung der Telekommunikation einer Person, die sogenannte Quellen-TKÜ, erhalten soll, so Kelber. "Ich halte es für zweifelhaft, dass Eigentumskriminalität im Bahnbereich solche massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt." Außerdem würden seine Möglichkeiten zur Kontrolle und Durchsetzung von Datenschutzrecht gegenüber der Bundespolizei "teilweise erschwert oder nur zu unkonkret festgeschrieben", beklagte Kelber.
So müsse seine Behörde vorher nicht mehr angehört werden, wenn die Bundespolizei neue automatisierte Dateien anlege, die personenbezogene Daten verarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte betonte: "Insgesamt soll die Bundespolizei mit dem Gesetzesentwurf unverhältnismäßig viele neue Instrumente bekommen, die tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen - bei gleichzeitiger Schwächung der datenschutzrechtlichen Aufsicht."
© 2021 dts Nachrichtenagentur