Berlin (ots) - Save the Children begrüßt die heutige Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Deutschen Bundestag als eine wichtige Etappe im Kampf gegen Kinderrechtsverletzungen wie Kinderarbeit. Unternehmen, die bisher wenig für Menschrechte taten, können sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Die Kinderrechtsorganisation weist aber deutlich darauf hin, dass das Gesetz noch zu viele Schlupflöcher enthält. Die Lebensverhältnisse von Mädchen und Jungen in den Produktionsländern werden sich so nicht spürbar verbessern. Save the Children kritisiert, dass Firmen in erster Linie nur ihre direkten Vertragspartner kontrollieren müssen.
Franziska Lauer, Lieferkettenexpertin bei Save the Children, sagt:
"Einen Tag vor dem Welttag gegen Kinderarbeit gibt der Bundestag ein wichtiges Signal: Unternehmen in Deutschland werden in die Pflicht genommen, menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht nachzukommen und damit Kinder vor Ausbeutung in Lieferketten besser zu schützen. Aber wir hätten uns von der Regierungskoalition mehr Mut zu grundlegenden Veränderungen gewünscht. Die jetzt beschlossene Sorgfaltspflicht reicht nicht unmittelbar bis an die Produktionsstandorte und macht das Wegschauen bei Kinderrechtsverletzungen noch zu einfach."
"Kinder stehen ganz am Anfang der oftmals sehr komplexen Lieferketten - sie ernten landwirtschaftliche Produkte wie Nüsse, Kaffee oder Kakaobohnen, nähen Kleidungsstücke oder knüpfen Teppiche. Sie zu schützen, sollte unser wichtigstes Anliegen sein, ganz gleich, wie Wirtschaftsverbände dazu stehen", betont Franziska Lauer. "Ein Gesetz, bei dem Firmen die Einhaltung der Menschenrechte nicht ohne nachgewiesenen Verdacht in jedem Glied der Lieferkette nachverfolgen müssen, wird nur in sehr geringem Umfang dazu beitragen, die Lebensverhältnisse der Kinder grundlegend zu verbessern und ihr Recht auf Bildung, Freizeit, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit zu garantieren."
Franziska Lauer weiter: "Die Covid-19-Pandemie hat dem Kampf gegen Kinderarbeit einen Rückschlag versetzt. Steigende Armut und Schulschließungen haben dazu geführt, dass Kinder wieder verstärkt zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen müssen. Die Vereinten Nationen haben 2021 zum Internationalen Jahr zur Abschaffung der Kinderarbeit erklärt. Warum ist dies kein Weckruf für Firmen und Regierungen mehr zu tun? Deutschland geht mit seinem Lieferkettengesetz in die richtige Richtung. Das kann aber nur ein Anfang sein. Wir hoffen, dass die geplante europäische Gesetzgebung die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt."
Hinweise für die Redaktionen:
- Die Staatengemeinschaft hat sich in den UN-Nachhaltigkeitszielen vorgenommen, Kinderarbeit bis 2025 "in all ihren Formen" (https://www.ilo.org/global/topics/sdg-2030/goal-8/target-8-7/lang--en/index.htm) zu beenden.
- Das Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden.
- Das Gesetz verpflichtet die Firmen gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu Risikoanalysen, Prävention, Abhilfe und Wiedergutmachungen von Menschenrechtsverletzungen.
- Es sieht keine Sorgfaltspflicht für die gesamte Lieferkette vor, sondern allenfalls für direkte Vertragspartner und in Ausnahmen für nachgelagerte Zulieferer, also jene Unternehmen, die im Produktionsprozess vor Ort mit der Endfertigung oder Rohstoffbeschaffung und Verarbeitung betraut sind (sogenannte Tier-1 Lieferanten). Diese müssen nur in Augenschein genommen werden, wenn dem deutschen Unternehmen "substantiierte Kenntnisse" über die Verletzung oder die bevorstehende Verletzung von Menschenrechten vorliegen. Die direkten Vertragspartner hingegen sind in vielen Fällen oft mittelständische Unternehmen, die lediglich als Agenten oder Importeure mit der logistischen Zulieferung betraut sind und über wenige bis keine Kenntnisse über die Situation vor Ort verfügen.
- Save the Children berät Unternehmen seit mehr als zehn Jahren mittels ihrer Tochterfirma The Centre for Child Rights & Business (https://www.childrights-business.org/) darin, Kinderrechte in den Lieferketten zu stärken. Die Kinderrechtsorganisation setzt zahlreiche Projekte um, die Unternehmen helfen, ihrer menschrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, so dass Kinder nicht arbeiten müssen, Jugendliche alterskonformen Tätigkeiten im gesetzlich erlaubten Rahmen nachgehen können und darüber hinaus lernen, spielen und sich frei entfalten können. Mehr Informationen zu unserer Arbeit in globalen Lieferketten finden sich auf unserer Webseite (https://www.savethechildren.de/unterstuetzen/fuer-unternehmen/unsere-unterstuetzung/kinderrechte-in-lieferkette-staerken/).
Über Save the Children
Im Nachkriegsjahr 1919 gründete die britische Sozialreformerin Eglantyne Jebb Save the Children, um Kinder in Deutschland und Österreich vor dem Hungertod zu retten. Heute ist die inzwischen größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt in 120 Ländern tätig. Save the Children setzt sich ein für Kinder in Kriegen, Konflikten und Katastrophen. Für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet. Eine Welt, in der alle Kinder gesund und sicher leben und frei und selbstbestimmt aufwachsen und lernen können - seit über 100 Jahren.
Pressekontakt:
Save the Children Deutschland e.V.
Pressestelle - Susanne Sawadogo
Tel.: +49 (30) 27 59 59 79 - 120
Mail: susanne.sawadogo@savethechildren.de
Original-Content von: Save the Children Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/106106/4939410
Franziska Lauer, Lieferkettenexpertin bei Save the Children, sagt:
"Einen Tag vor dem Welttag gegen Kinderarbeit gibt der Bundestag ein wichtiges Signal: Unternehmen in Deutschland werden in die Pflicht genommen, menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht nachzukommen und damit Kinder vor Ausbeutung in Lieferketten besser zu schützen. Aber wir hätten uns von der Regierungskoalition mehr Mut zu grundlegenden Veränderungen gewünscht. Die jetzt beschlossene Sorgfaltspflicht reicht nicht unmittelbar bis an die Produktionsstandorte und macht das Wegschauen bei Kinderrechtsverletzungen noch zu einfach."
"Kinder stehen ganz am Anfang der oftmals sehr komplexen Lieferketten - sie ernten landwirtschaftliche Produkte wie Nüsse, Kaffee oder Kakaobohnen, nähen Kleidungsstücke oder knüpfen Teppiche. Sie zu schützen, sollte unser wichtigstes Anliegen sein, ganz gleich, wie Wirtschaftsverbände dazu stehen", betont Franziska Lauer. "Ein Gesetz, bei dem Firmen die Einhaltung der Menschenrechte nicht ohne nachgewiesenen Verdacht in jedem Glied der Lieferkette nachverfolgen müssen, wird nur in sehr geringem Umfang dazu beitragen, die Lebensverhältnisse der Kinder grundlegend zu verbessern und ihr Recht auf Bildung, Freizeit, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit zu garantieren."
Franziska Lauer weiter: "Die Covid-19-Pandemie hat dem Kampf gegen Kinderarbeit einen Rückschlag versetzt. Steigende Armut und Schulschließungen haben dazu geführt, dass Kinder wieder verstärkt zum Lebensunterhalt ihrer Familien beitragen müssen. Die Vereinten Nationen haben 2021 zum Internationalen Jahr zur Abschaffung der Kinderarbeit erklärt. Warum ist dies kein Weckruf für Firmen und Regierungen mehr zu tun? Deutschland geht mit seinem Lieferkettengesetz in die richtige Richtung. Das kann aber nur ein Anfang sein. Wir hoffen, dass die geplante europäische Gesetzgebung die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt."
Hinweise für die Redaktionen:
- Die Staatengemeinschaft hat sich in den UN-Nachhaltigkeitszielen vorgenommen, Kinderarbeit bis 2025 "in all ihren Formen" (https://www.ilo.org/global/topics/sdg-2030/goal-8/target-8-7/lang--en/index.htm) zu beenden.
- Das Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft und gilt zunächst nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden.
- Das Gesetz verpflichtet die Firmen gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu Risikoanalysen, Prävention, Abhilfe und Wiedergutmachungen von Menschenrechtsverletzungen.
- Es sieht keine Sorgfaltspflicht für die gesamte Lieferkette vor, sondern allenfalls für direkte Vertragspartner und in Ausnahmen für nachgelagerte Zulieferer, also jene Unternehmen, die im Produktionsprozess vor Ort mit der Endfertigung oder Rohstoffbeschaffung und Verarbeitung betraut sind (sogenannte Tier-1 Lieferanten). Diese müssen nur in Augenschein genommen werden, wenn dem deutschen Unternehmen "substantiierte Kenntnisse" über die Verletzung oder die bevorstehende Verletzung von Menschenrechten vorliegen. Die direkten Vertragspartner hingegen sind in vielen Fällen oft mittelständische Unternehmen, die lediglich als Agenten oder Importeure mit der logistischen Zulieferung betraut sind und über wenige bis keine Kenntnisse über die Situation vor Ort verfügen.
- Save the Children berät Unternehmen seit mehr als zehn Jahren mittels ihrer Tochterfirma The Centre for Child Rights & Business (https://www.childrights-business.org/) darin, Kinderrechte in den Lieferketten zu stärken. Die Kinderrechtsorganisation setzt zahlreiche Projekte um, die Unternehmen helfen, ihrer menschrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, so dass Kinder nicht arbeiten müssen, Jugendliche alterskonformen Tätigkeiten im gesetzlich erlaubten Rahmen nachgehen können und darüber hinaus lernen, spielen und sich frei entfalten können. Mehr Informationen zu unserer Arbeit in globalen Lieferketten finden sich auf unserer Webseite (https://www.savethechildren.de/unterstuetzen/fuer-unternehmen/unsere-unterstuetzung/kinderrechte-in-lieferkette-staerken/).
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Im Nachkriegsjahr 1919 gründete die britische Sozialreformerin Eglantyne Jebb Save the Children, um Kinder in Deutschland und Österreich vor dem Hungertod zu retten. Heute ist die inzwischen größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt in 120 Ländern tätig. Save the Children setzt sich ein für Kinder in Kriegen, Konflikten und Katastrophen. Für eine Welt, die die Rechte der Kinder achtet. Eine Welt, in der alle Kinder gesund und sicher leben und frei und selbstbestimmt aufwachsen und lernen können - seit über 100 Jahren.
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