
Die Bundesregierung hatte zuletzt gemeinsam mit fünf weiteren EU-Staaten beklagt, dass immer mehr Migranten von Griechenland aus nach Mittel- und Westeuropa weiterzögen. Der "gegenwärtige Trend irregulärer Sekundärbewegungen" erzeuge große Besorgnis, hieß es in einem von Seehofer mitunterzeichneten Schreiben an die EU-Kommission.
Nach EU-Recht soll in der Regel jener Mitgliedsstaat für einen Asylantrag zuständig sein, in den ein Schutzsuchender als erstes in die Europäische Union eingereist ist. Seit der Flüchtlingskrise 2015/16 scheiterten bislang alle Versuche, dieses Prinzip zu reformieren und Länder wie Griechenland oder Italien durch ein neues Verteilsystem zu entlasten.
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