DGAP-News: Cherry AG
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WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG. Cherry legt Preisspanne für Börsengang fest
München, 15. Juni 2021. Die Cherry AG (das "Unternehmen" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften "Cherry"), ein weltweiter Innovations- und Qualitätsführer in der Herstellung von mechanischen Premium-Gaming-Switches und Peripheriegeräten für Gaming, Office und Industrie sowie Healthcare- und Security-Anwendungen, gibt weitere Details zum geplanten Börsengang und zur Notierung ihrer Aktien im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt. Das Angebot wird voraussichtlich aus vier Komponenten bestehen. Es ist vorgesehen, 4.300.000 neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung des Unternehmens auszugeben. Darüber hinaus sollen 5.000.000 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand der Cherry TopCo S.à r.l., Luxemburg (der "Selling Shareholder") in einem Base-Deal angeboten werden. Zusätzlich dazu behält sich der Selling Shareholder das Recht vor, bis zu 2.000.000 weitere bestehende Inhaberaktien aus seinem Bestand am Tag der Preisfestsetzung vorbehaltlich der Marktnachfrage anzubieten (Aufstockungsoption). Bis zu 1.695.000 bestehende Inhaberaktien aus dem Bestand des Selling Shareholders können zudem zur Deckung einer möglichen Mehrzuteilung platziert werden. Unter der Annahme, dass alle angebotenen Aktien platziert werden (und dass die übliche "Greenshoe"-Option für die Mehrzuteilungsaktien vollständig ausgeübt wird), wird ein Gesamterlös aus dem Börsengang zwischen 390 und 494 Mio. Euro erwartet. Davon sollen rund 140 Mio. Euro (basierend auf dem Mittelwert der Preisspanne) verwendet werden, um (i) das organische Wachstum voranzutreiben, insbesondere um die Position von Cherry als globaler Marken- und Innovationsführer voranzutreiben und auszubauen, (ii) das anorganische Wachstum durch selektive Akquisitionen voranzutreiben und (iii) bestimmte ausstehende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu tilgen. Die Marktkapitalisierung der Cherry AG nach dem Börsengang wird auf Basis der Preisspanne voraussichtlich zwischen 729 und 923 Mio. Euro liegen. Unter der Annahme, dass alle angebotenen Aktien platziert werden, wird der Streubesitz nach dem Börsengang voraussichtlich bei rund 53 % liegen. Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") beginnt der Angebotszeitraum, während dessen Kaufaufträge abgegeben werden können, am morgigen 16. Juni 2021, und endet voraussichtlich am 23. Juni 2021 um 12 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 14 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger. Die Preisspanne für den geplanten Börsengang wurde von Cherry auf 30 bis 38 Euro je Aktie festgelegt. Der endgültige Angebotspreis je Aktie wird während des Bookbuilding-Verfahrens ermittelt und zusammen mit der Anzahl der platzierten Aktien voraussichtlich am 23. Juni 2021 festgelegt. Der erste Handelstag der Aktien des Unternehmens und die Lieferung der zugeteilten Aktien sind für den 29. Juni 2021 geplant. Rolf Unterberger, CEO von Cherry: "Es ist unser Ziel, die Position von Cherry als führender Hersteller von Premium-Gaming-Tastatur-Switches und modernster Peripheriegeräte für Gaming-, Office- und Healthcare-Anwendungen auszubauen. Durch unsere Innovationskraft und unsere hochwertigen Produkte sehen wir uns sehr gut aufgestellt, um von der dynamischen Entwicklung der Märkte zu profitieren, die wir bedienen. Wir sind zuversichtlich, unser erklärtes Ziel eines organischen Wachstums zwischen 30% und 40% im Jahr 2021 sowie mittelfristig starke zweistellige Wachstumsraten zu erreichen. Ferner wollen wir ab 2022 unsere Margen weiter verbessern." Das Unternehmen und der Selling Shareholder haben sich jeweils zu einem Lock-up für einen Zeitraum von 180 Tagen verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands haben sich zu einem Lock-up für einen Zeitraum von achtzehn Monaten verpflichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Rahmen des Börsengangs Aktien des Unternehmens erhalten werden, haben sich zu einem Lock-up für einen Zeitraum von zwölf Monaten verpflichtet. Es ist geplant, die Aktien der Cherry AG in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich anzubieten. Darüber hinaus sind Privatplatzierungen bei qualifizierten Anlegern in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Die Durchführung des Angebots steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die BaFin, die heute erwartet wird. Nach der Billigung durch die BaFin werden der Wertpapierprospekt und weitere Informationen auf der deutschen Website des Unternehmens (www.cherry.de) unter der Rubrik "Über Cherry" - "Investor Relations" - "Details zum IPO" sowie auf der internationalen Website des Unternehmens (www.cherry-world.com) in der Rubrik "About Cherry" - "Investor Relations" - "Access IPO Information" veröffentlicht. Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner, und ABN AMRO (in Zusammenarbeit mit ODDO BHF SCA) und M.M.Warburg agieren als Joint Bookrunner für den geplanten Börsengang.
Cherry hat seinen operativen Hauptsitz in Auerbach in der Oberpfalz und beschäftigt derzeit über 500 Mitarbeiter in Produktionsstätten in Auerbach, Zhuhai (China) und Wien (Österreich) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Auerbach, Paris, London, Kenosha (USA), Taipeh und Hongkong. Mehr Informationen: www.cherry.de Medienkontakt Cherry AG cometis AG Telefon: +49 611 205855 - 26 Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, die "Vereinigten Staaten"). Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines Wertpapierprospekts durchgeführt, der bei der Cherry AG erhältlich wäre und der detaillierte Informationen über das Unternehmen und dessen Geschäftsführung sowie Finanzinformationen enthalten würde. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme von Deutschland ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung EU 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind. Diese Bekanntmachung richtet sich nur an Personen im Vereinigten Königreich, wenn § 21 Absatz 1 des Financial Services and Markets Act 2000 keine Anwendung findet. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen stellen weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit im Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und ist weder eine Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren noch darf es als eine solche Empfehlung verstanden werden. Im Vereinigten Königreich werden diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen nur übermittelt an Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne des Artikels 2 der Prospektverordnung EU 2017/1129 sind in der jeweils gültigen Fassung, da sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die zudem (i) Personen sind, die Berufserfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben, oder (ii) Personen sind im Sinne von Artikel 43 der Order oder (iii) "high net worth companies", "unincorporated associations" und andere Körperschaften sind, die von Artikel 49 Absatz 2 lit. (a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen beziehen, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit ihnen durchgeführt, und jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Cherry AG weder ganz noch teilweise veröffentlicht, vervielfältigt, verteilt oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. WERBUNG Diese Bekanntmachung ist eine Werbung im Sinne der Prospektverordnung EU 2017/1129 und der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Es handelt sich nicht um einen Prospekt. Das öffentliche Angebot und die Zulassung der Aktien der Cherry AG zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist an die Veröffentlichung eines Prospekts gebunden. Der Prospekt wird voraussichtlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der Cherry AG verstanden werden. Anleger sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des die Aktien betreffenden Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Exemplare des Prospekts sind nach Billigung durch die BaFin kostenlos erhältlich bei der Cherry AG, Einsteinstraße 174, 81677 München, Deutschland, oder auf der Website der Cherry AG (https://www.cherry.de/ueber-cherry/neuer-bereich/details-zum-ipo/ipo-info-detailseite/prospekt.html). ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Cherry AG betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements der Cherry AG und unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der Cherry AG liegen. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder später eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Cherry (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Die Cherry AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. 15.06.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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