Zielt ein vom Arbeitgeber organisierter Skitag nur auf das private Freizeitinteresse des Skifahrens ab und ist nicht als Teambuildingmaßnahme gedacht, so gilt ein Sturz, der sich hier zuträgt, nicht als Arbeitsunfall. Das hat das LSG Stuttgart entschieden. Im März 2018 hatte ein Mann gemeinsam mit anderen Mitarbeitern an einem von seinem Arbeitgeber initiierten "Firmenskitag 2018" in Österreich teilgenommen. Die an die "Mitarbeiter/innen" gerichtete Einladung enthielt keine weiteren Hinweise zum ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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