Zürich (ots) - Angesichts der Turbulenzen bei den Baumaterialpreisen, unsicheren Konjunkturaussichten und einer im Mehrjahresvergleich nach wie vor unterdurchschnittlichen Beschäftigtenzahl hat der Zentralvorstand des Schweizerischen Baumeisterverbands am Mittwoch festgehalten, dass kein Spielraum für generelle Lohnanpassungen im Bauhauptgewerbe per 1. Januar 2022 besteht. Die Verhandlungsdelegation des SBV wird sich in den Verhandlungen über den Lohn 2022 mit den Gewerkschaften entsprechend für den Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen einsetzen.
Auswirkungen des Scheiterns des Rahmenabkommens
Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands wird sich in den Verhandlungen über den Lohn 2022 darauf fokussieren, möglichst viele Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe zu sichern. Dies umso mehr, weil die Zahl der Arbeitsplätze seit Beginn der Corona-Pandemie wegen schwieriger Marktlage und unsicheren Konjunkturaussichten um einiges tiefer ist als noch im Jahr 2019. Die wirtschaftlichen Unsicherheiten werden mitunter gespiesen und verstärkt durch die angespannte Situation mit der EU aufgrund des gescheiterten Rahmenabkommens, welches massgeblich von den Gewerkschaften gebodigt worden ist. Der SBV konnte ihre jahrelange fundamentale Blockadehaltung nie nachvollziehen. Schliesslich wäre mit einer konsequenten Anwendung des von den Sozialpartnern gemeinsam geführten Informationssystems Allianz Bau ISAB insbesondere in der stark umstrittenen Frage der 8-Tage Regelung viel mehr Flexibilität drin gelegen. Genau dies ist jedoch ausgerechnet von den Gewerkschaften verhindert worden.
Verantwortung als Top-Ten-Branche wahrnehmen
Angesichts der grössten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten sieht sich das Bauhauptgewerbe in der Pflicht, seine Verantwortung als Top-Ten-Branche in Bezug auf die Anzahl Beschäftigter wahrzunehmen; in ländlichen Gebieten ist der Bau oftmals sogar eine Top-3-Branche, was die Zahl der Beschäftigten anbelangt. Bester Beweis für die attraktiven Arbeitsbedingungen auf dem Bau. Das Bauhauptgewerbe zahlt mit Abstand die höchsten Handwerkerlöhne, welche europaweit Spitzenreiter sind und auch mit dem Lohnniveau akademischer Berufe mithalten können. Diese gut gezahlten Arbeitsplätze dürfen 2022 nicht fahrlässig gefährdet werden. Der Zentralvorsand des SBV hat deshalb zwar beschlossen, auf Forderungen zu Lohnsenkungen zu verzichten, hält jedoch ebenso klar fest, dass per 1. Januar 2022 keine generellen Lohnanpassungen möglich sein werden.
Die erste Verhandlungsrunde zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften ist für den 6. September 2021 angesetzt.
Pressekontakt:
Bernhard Salzmann, stellvertretender Direktor und Leiter Politik und Kommunikation SBV
Tel.: +41/78/762'45'31
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/78/720'90'50
E-Mail: mengel@baumeister.ch
Original-Content von: SBV Schweiz. Baumeisterverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100051907/100873536
Auswirkungen des Scheiterns des Rahmenabkommens
Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands wird sich in den Verhandlungen über den Lohn 2022 darauf fokussieren, möglichst viele Arbeitsplätze im Bauhauptgewerbe zu sichern. Dies umso mehr, weil die Zahl der Arbeitsplätze seit Beginn der Corona-Pandemie wegen schwieriger Marktlage und unsicheren Konjunkturaussichten um einiges tiefer ist als noch im Jahr 2019. Die wirtschaftlichen Unsicherheiten werden mitunter gespiesen und verstärkt durch die angespannte Situation mit der EU aufgrund des gescheiterten Rahmenabkommens, welches massgeblich von den Gewerkschaften gebodigt worden ist. Der SBV konnte ihre jahrelange fundamentale Blockadehaltung nie nachvollziehen. Schliesslich wäre mit einer konsequenten Anwendung des von den Sozialpartnern gemeinsam geführten Informationssystems Allianz Bau ISAB insbesondere in der stark umstrittenen Frage der 8-Tage Regelung viel mehr Flexibilität drin gelegen. Genau dies ist jedoch ausgerechnet von den Gewerkschaften verhindert worden.
Verantwortung als Top-Ten-Branche wahrnehmen
Angesichts der grössten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten sieht sich das Bauhauptgewerbe in der Pflicht, seine Verantwortung als Top-Ten-Branche in Bezug auf die Anzahl Beschäftigter wahrzunehmen; in ländlichen Gebieten ist der Bau oftmals sogar eine Top-3-Branche, was die Zahl der Beschäftigten anbelangt. Bester Beweis für die attraktiven Arbeitsbedingungen auf dem Bau. Das Bauhauptgewerbe zahlt mit Abstand die höchsten Handwerkerlöhne, welche europaweit Spitzenreiter sind und auch mit dem Lohnniveau akademischer Berufe mithalten können. Diese gut gezahlten Arbeitsplätze dürfen 2022 nicht fahrlässig gefährdet werden. Der Zentralvorsand des SBV hat deshalb zwar beschlossen, auf Forderungen zu Lohnsenkungen zu verzichten, hält jedoch ebenso klar fest, dass per 1. Januar 2022 keine generellen Lohnanpassungen möglich sein werden.
Die erste Verhandlungsrunde zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften ist für den 6. September 2021 angesetzt.
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