
Die nächste Bundesregierung müsse sich "unmittelbar nach der Wahl" darum kümmern. "Der Druck wächst täglich, viele Familien sind verunsichert", so Westerfellhaus. Das Bundesarbeitsgericht hatte in der vergangenen Woche geurteilt, dass ausländische Kräfte Anspruch auf den Mindestlohn haben, das gilt auch für Bereitschaftszeiten. "Es ist denkbar, dass künftig Nachzahlungen für Betreuungskräfte gefordert werden könnten", sagte Westerfellhaus zu den möglichen Folgen.
Zu fürchten sei auch, dass Beschäftigungsverhältnisse in die Schwarzarbeit abgedrängt würden. "Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine Lösung geschaffen hat", kritisierte Westerfellhaus. "Wir hätten längst neue Vorgaben für die Arbeitszeit und die Entlohnung in diesen Beschäftigungsverhältnisse schaffen sollen", so der Regierungsbeauftragte. Federführend wäre dafür das Bundesarbeitsministerium gewesen.
Westerfellhaus wurde vom Bundesgesundheitsministerium in sein Amt berufen. "Wir alle wissen, dass überall hinter geschlossenen Türen Betreuungskräfte zu fragwürdigen Arbeitsbedingungen tätig sind. Jetzt sind alle gezwungen, hinzusehen", sagte er. In Deutschland werden Hunderttausende Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von zumeist osteuropäischen Betreuungskräften versorgt, oftmals rund um die Uhr.
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