Die Debeka darf keine nachträglich eingeführte Servicegebühr mehr erheben. Verbraucherschützer hatten sich in zwei Instanzen gegen die Bausparkasse durchgesetzt. Zur Verhandlung vor dem BGH kommt es nicht mehr. Die Debeka hat ihre Revision kurz vorm nächsten Verhandlungstermin zurückgezogen. Im Rechtsstreit zwischen der Debeka Bausparkasse und der Verbraucherzentrale Sachsen ist eine Entscheidung gefallen. Die Debeka darf ihre nachträglich eingeführte Servicepauschale nicht mehr erheben. Der Bundesgerichtshof ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 AssCompact