
DGAP-Ad-hoc: zooplus AG / Schlagwort(e): Sonstiges zooplus AG plant Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaft ("SE") Die Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der SE setzt unter anderem voraus, dass die Hauptversammlung der zooplus AG dem Umwandlungsplan zustimmt und die darin enthaltene Satzung der zukünftigen zooplus SE genehmigt. Deshalb ist derzeit vorgesehen, im zweiten Halbjahr 2021 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und ihr entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die Wirksamkeit der Umwandlung in eine SE erfordert zudem, dass das Verfahren zum Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der zukünftigen zooplus SE vor der Eintragung im zuständigen Handelsregister abgeschlossen oder beendet ist. Das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren soll nach gegenwärtigem Stand voraussichtlich noch im Juli 2021 eingeleitet werden. Durch die Umwandlung in eine SE bleibt die Rechtsstellung der Aktionärinnen und Aktionäre der zooplus AG im Grundsatz unberührt. Sie werden unverändert dieselbe Anzahl an auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) halten. Zudem bleibt der Börsenhandel der Aktien von der SE-Umwandlung unberührt. Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com. 08.07.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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