DJ EZB will Klima-Transparenz von Emittenten von Unternehmensanleihen
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat zusammen mit einer neuen geldpolitischen Strategie beschlossen, künftig Aspekte des Klimawandels stärker in seiner Geldpolitik zu berücksichtigen. Ein Punkt des Aktionsplans der EZB sieht vor, dass Emittenten von Unternehmensanleihen, die sie als Repo-Sicherheit akzeptiert oder kauft, Informationen zur Verfügung stellen, anhand deren die EZB die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells beurteilen kann. Außerdem will die EZB ihre analytischen Kapazitäten verbessern. Folgende Punkte enthält der Aktionsplan:
1. Makroökonomische Modellierung und Auswirkungen auf die geldpolitische Transmission
Die EZB wird die Entwicklung neuer Modelle beschleunigen und theoretische und empirische Analysen durchführen, um die Auswirkungen des Klimawandels und damit verbundener Maßnahmen für die Wirtschaft, das Finanzsystem und die Übertragung der Geldpolitik auf Finanzmärkte, Bankensystem, Haushalte und Unternehmen zu überwachen.
2. Statistische Daten für Risikoanalysen zum Klimawandel
Die EZB wird experimentelle Indikatoren entwickeln, die relevante grüne Finanzinstrumente und den CO2-Fußabdruck von Finanzinstituten sowie deren Exponierung gegenüber klimabedingten physischen Risiken erfassen. Danach werden solche Indikatoren ab 2022 schrittweise verbessert, auch im Einklang mit den Fortschritten der EU-Politik und -Initiativen im Bereich der Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit.
3. Offenlegung der Voraussetzung für Akzeptanz als Repo-Sicherheiten und für Käufe
Die EZB wird Offenlegungsanforderungen für Vermögenswerte des privaten Sektors als neues Zulassungskriterium oder als Grundlage für eine differenzierte Behandlung bei Sicherheiten und Ankäufen von Vermögenswerten einführen. Diese Anforderungen werden die EU-Politik und -Initiativen im Bereich der Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigen und eine einheitlichere Offenlegungspraxis im Markt fördern, wobei die Verhältnismäßigkeit durch angepasste Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen gewahrt bleibt. Ein detaillierter Plan hierzu soll 2022 veröffentlicht werden.
4. Verbesserung der Fähigkeiten zur Risikobewertung
Die EZB wird 2022 mit der Durchführung von Klima-Stresstests für die Bilanz des Eurosystems beginnen, um dessen Exponierung gegenüber dem Klimawandel zu bewerten. Dabei wird sie sich auf die Methodik des wirtschaftsweiten Klima-Stresstests der EZB stützen. Darüber hinaus wird die EZB prüfen, ob die vom Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem zugelassenen Ratingagenturen die erforderlichen Informationen offengelegt haben, um zu verstehen, wie sie die Risiken des Klimawandels in ihre Ratings einbeziehen. Die EZB wird außerdem prüfen, Mindeststandards für die Einbeziehung von Klimawandelrisiken in ihre internen Ratings zu entwickeln.
5. Repo-Sicherheitenrahmen
Die EZB wird bei der Überprüfung des Bewertungs- und Risikokontrollrahmens für Repo-Sicherheiten die relevanten Risiken des Klimawandels berücksichtigen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie alle relevanten Risiken widerspiegeln, auch die, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Darüber hinaus wird die EZB weiterhin die strukturellen Marktentwicklungen bei Nachhaltigkeitsprodukten beobachten und ist bereit, Innovationen im Bereich der nachhaltigen Finanzierung im Rahmen ihres Mandats zu unterstützen.
6. Ankäufe von Vermögenswerten des Unternehmenssektors
Die EZB hat bereits damit begonnen, relevante Risiken des Klimawandels in ihren Due-Diligence-Verfahren für ihre Ankäufe von Vermögenswerten des Unternehmenssektors in ihren geldpolitischen Portfolios zu berücksichtigen. Künftig wird die EZB den Rahmen für die Allokation der Käufe von Unternehmensanleihen anpassen, um im Einklang mit ihrem Mandat Klimaschutzkriterien einzubeziehen. Dazu gehört, dass sich die Emittenten zumindest an der EU-Gesetzgebung zur Umsetzung des Pariser Abkommens orientieren, indem sie klimawandelbedingte Messgrößen oder Verpflichtungen der Emittenten zu solchen Zielen berücksichtigen. Die EZB wird ab dem ersten Quartal 2023 außerdem damit beginnen, klimabezogene Informationen des Programms zum Ankauf von Unternehmensanleihen (CSPP) offenzulegen.
7. Die Umsetzung des Aktionsplans wird im Einklang mit den Fortschritten bei den EU-Richtlinien und -Initiativen im Bereich der Offenlegung und Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit stehen, einschließlich der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Taxonomie-Verordnung und der Verordnung zu nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Finanzdienstleistungssektor.
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July 08, 2021 07:57 ET (11:57 GMT)
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