Eine spektakuläre Entscheidung des BGH kann Verbrauchern helfen, viel Geld zu sparen: Denn in vielen Fällen müssen sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wer beim Verkauf einer Immobilie eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt bekommt, hat nun bessere Aussichten, diese Strafgebühr nicht zahlen zu müssen - oder sich das Geld von seiner Bank zurückzuholen. Denn erstmals ist ein Urteil zum sogenannten Vorfälligkeitsjoker vom Bundesgerichtshof bestätigt worden und somit rechtskräftig ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Roland Klaus