
Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, erklärt dazu:
"Wenn sich Verfassungsrichter drei Wochen vor einer entscheidenden mündlichen Verhandlung von Verfahrensbeteiligten einladen lassen, dann weckt dies gravierende Zweifel an deren Unparteilich-keit. In einem Prozess gegen Verfassungsorgane gilt dies ganz besonders. Denn in verfassungsrechtlichen Verfahren gilt bezüglich der Unparteilichkeit der Richter ein besonders strenger Maßstab, weil ja das Bundesverfassungsgericht abschließend und ohne Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen könnte, entscheidet.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssten diesen Maßstab eigentlich kennen. Dass sie sich trotzdem von der Kanzlerin haben einladen lassen, lässt die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit nicht gerade geringer werden - im Gegenteil. Zumal auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Harbarth, ein langjähriger politischer Weggefährte Merkels ist. Genau deshalb haben wir heute einen Befangenheitsantrag gestellt. Denn gerade in einem Prozess, in dem es darum geht, ob die Kanzlerin die ihr als Verfassungsorgan obliegende Neutralitätspflicht verletzt hat, indem sie öffentlich und bei einem Staatsbesuch in Südafrika forderte, die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens rückgängig zu machen, darf es keine Befürchtungen geben, dass die zuständigen Richter womöglich voreingenommen sein könnten. Andernfalls würde das Vertrauen in unsere Verfassungsorgane gleich doppelt Schaden nehmen."
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